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Betrunkener Pritschenwagen-Fahrer mit fast zwei Promille gestoppt!

In der Nacht von Freitag auf Samstag hat die Polizei einen 38-jährigen Pritschenwagen-Fahrer in Buching, im Landkreis Ostallgäu, gestoppt. Der Fahrer wurde bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle angehalten, nachdem er unsicher gefahren war. Bei der Kontrolle nahm die Polizei Alkoholgeruch wahr, was zu einer Blutentnahme im Krankenhaus führte. Der Atemalkoholwert des Fahrers lag knapp unter zwei Promille. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstattet, wie all-in.de berichtete.

Rechtliche Konsequenzen für Alkoholkonsumenten hinter dem Steuer

Alkohol am Steuer stellt eine ernsthafte Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und kann weitreichende Folgen für den Führerschein haben. Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar geregelt: Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab 0,3 Promille spricht man von relativer Fahruntüchtigkeit, während ab 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet wird. Bei einem Blutalkoholgehalt ab 1,1 Promille gilt der Fahrer als absolut fahruntüchtig, und ab 1,6 Promille wird zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet, wie adac.de hinweist.