Sachsen-Anhalt

Zwei Verkehrsunfälle in Halberstadt: Alkohol und Flammen sorgen für Chaos!

In Halberstadt kam es am Abend des 14. Februar 2025 um 22:15 Uhr zu einem Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich Schwanebecker Straße/Kühlinger Straße. Beteiligt waren eine 27-jährige Frau aus Hoym, die mit ihrem Volkswagen unterwegs war, und ein 22-jähriger Mann aus Langeln, der in einem Seat fuhr. Die Frau missachtete beim Abbiegen von der Kühlinger Straße in die Quedlinburger Straße den Vorrang des Mannes, was zu einem Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge führte. Beide PKW erlitten einen Totalschaden, der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 35.000 Euro.

Bei der Befragung der Unfallverursacherin stellten die Beamten Alkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,52 Promille. Daraufhin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet, ihre Fahrerlaubnis sichergestellt und eine Blutprobe entnommen. Parallel zu diesem Vorfall ereignete sich am selben Tag um 18:40 Uhr ein Dachstuhlbrand in einem Einfamilienhaus in der Straße Am Rathaus in Selke – Aue/Wedderstedt, bei dem eine 67-jährige Frau betroffen war.

Ermittlungen wegen Brandursache

Der Brand befand sich im Dachstuhl des Hauses, dessen Ursache bisher noch ungeklärt ist. Der Sachschaden am Einfamilienhaus wird auf etwa 70.000 Euro geschätzt, und das Haus ist nach dem Vorfall nicht mehr bewohnbar. Ein Brandermittlungsverfahren wurde eingeleitet, der Brandort wurde beschlagnahmt, und die Ermittlungen zur Brandursache sollen in der kommenden Woche erfolgen.

Verkehrsunfälle, bei denen Fahrer unter Einfluss von Alkohol stehen, haben nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wie auf RA Kotz erläutert wird, können solche Unfälle zu Strafen, Führerscheinentzug und Schadensersatzansprüchen führen. Die gesetzlichen Festlegungen für Trunkenheitsfahrten beinhalten außerdem mögliche Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Eine Trunkenheit am Steuer ist ab einem Alkoholgehalt von 0,5 Promille für unerfahrene Fahrer und 1,1 Promille für erfahrene Fahrer strafbar. Darüber hinaus hat jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Drogen strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.