Friesland

Polizei zieht Autofahrerin in Bockhorn wegen Verdacht auf Drogen aus dem Verkehr

Am späten Samstagabend kontrollierte die Polizei in Varel eine 22-jährige Autofahrerin aus Bockhorn. Die Kontrolle fand auf der Mühlenteichstraße statt und resultierte aus dem Verdacht auf Cannabiskonsum, der am Vorabend geäußert wurde. Ein durchgeführter Urindrogenvortest bestätigte den Verdacht, weshalb die Fahrerin eine Blutprobe abgeben musste. Ihr Fahrzeug musste vor Ort stehen gelassen werden, und gegen sie wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, wie NWZonline berichtete.

Rechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit Cannabis

Ein Wiederholungsfall im Hinblick auf den rechtlichen Umgang mit Cannabis zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken, das einen Cannabispatienten freisprach, der wegen THC am Steuer angeklagt war. Der Patient, der therapeutische Cannabinoide konsumiert, erhielt eine Ordnungswidrigkeit von 1000,00 € und ein einmonatiges Fahrverbot. Laut ärztlichem Attest hat dieser THC-Konsum keine negativen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit. Der letzte Konsum lag drei Stunden vor dem Drogentest, was durch wissenschaftliche Studien als ausreichend für sicheres Fahren eingestuft wird. Das Oberlandesgericht stützte seinen Freispruch auf § 24 Abs. 2 S. 3 StVG, der Strafen für medizinischen Cannabiskonsum zur Linderung von Erkrankungen ausschließt. Richter betonten, dass der Patient verantwortungsbewusst gehandelt hat. Bei Nachweis von psychoaktiven Substanzen am Steuer können § 315 und § 316 StGB relevant sein, wobei berauschtes Fahren bis zu einem Jahr Haft nach sich ziehen kann. Erstmals überschreitende THC-Werte gelten als Ordnungswidrigkeit und ziehen nicht zwingend eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nach sich, wie Hanf-Magazin anmerkt.