Bad KreuznachDeutschland

Kreuznacher Pflegeeltern erhalten künftig 1000 Euro Unterstützung!

Der Jugendhilfeausschuss in Kreuznach hat jüngst Maßnahmen gefordert, um Pflegeeltern finanziell zu unterstützen. In einem Vorschlag wird eine monatliche Zusatzleistung von 1000 Euro angeregt, die ähnlich wie das Elterngeld für leibliche Eltern gestaltet sein könnte. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Unterstützung für Pflegefamilien einzuführen, um deren finanzielle Belastungen zu reduzieren, wie die Rhein-Zeitung berichtete.

Obwohl es in Deutschland bislang kein gesetzlich geregeltes Elterngeld für Pflegeeltern gibt, ist die Diskussion um eine solche Unterstützung in vollem Gange. Pflegeeltern erhalten momentan lediglich Pauschalen und Zuschüsse, die meist nur den Grundbedarf decken und nicht den Einkommensausfall kompensieren. Viele Pflegefamilien sind auf die finanzielle Absicherung durch zwei Einkommen angewiesen, und die Aufnahme eines Pflegekindes kann oft zu einem Einkommensverlust führen. In diesem Kontext betont der Blog von Nesteltern, dass vor allem alleinerziehende Pflegeeltern mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind.

Regionale Initiativen und Forderungen

Einige Städte und Landkreise versuchen, Lösungen zu finden, um die finanzielle Situation der Pflegeeltern zu verbessern. So erhalten Pflegeeltern in Bremen seit August 2024 eine monatliche Unterstützung in Höhe von 850 Euro, wenn sie Elternzeit beanspruchen. Diese Leistung wird als elterngeldähnliche Unterstützung betrachtet, die den Pflegefamilien zugutekommt. Der PFAD Bundesverband fordert zudem, dass es ein bundesweites Elterngeld für Pflegeeltern geben sollte, um deren finanzielle Entlastung zu gewährleisten.

Das im Januar 2024 veröffentlichte Positionspapier des Verbands hebt hervor, dass Pflegeeltern eine ähnliche Unterstützung wie leibliche Eltern benötigen, um die Aufnahme von Pflegekindern zu fördern. Die regionalen Maßnahmen, wie die in Bremen, zeigen bereits Fortschritte, jedoch bleibt die Entwicklung einer umfassenden bundesweiten Regelung abzuwarten.