HeidelbergNeckar-Odenwald-Kreis

Hunde-Streit in Heidelberg: Polizei ermittelt nach skandalösem Vorfall!

In Heidelberg kam es am Donnerstagnachmittag zu einem Streit zwischen zwei Hundebesitzern, der nun die Polizei auf den Plan gerufen hat. Laut einem Bericht von rnz.de ermittelt die Polizei wegen Nötigung. Eine 21-Jährige war gegen 14.30 Uhr mit ihrem Hund in der Adolf-Engelhardt-Straße spazieren, als sie einem unbekannten Hund und dessen Halter begegnete. Dabei gerieten die Hunde in ein Gerangel, woraufhin die Frau nach dem fremden Hund trat, um die Tiere zu trennen.

Dies führte zu einem Konflikt, in dessen Verlauf der Halter des anderen Hundes die 21-Jährige in eine Lorbeerhecke stieß. Der Mann stellte sich so dicht vor die Frau, dass sie nicht herauskam, und redete mehrere Minuten auf sie ein. Schließlich gelang es der Frau, aus der Hecke zu steigen und wegzulaufen, wobei sie erneut geschubst wurde. Glücklicherweise blieb sie unverletzt. Der Unbekannte wird als etwa 1,70 Meter groß, kräftig, aber nicht dick beschrieben, mit möglicher Glatze oder sehr kurzen Haaren. Zum Zeitpunkt des Vorfalls trug er beigefarbene Kleidung und eine dunkle, dicke Brille. Die Polizei bittet Zeugen, sich unter 06221/341850 beim Revier Heidelberg-Süd zu melden.

Rechtliche Auseinandersetzungen um Hundehalter

In einem anderen Vorfall, über den ra-kotz.de berichtete, wurde eine Klage im Zusammenhang mit einer Verletzung durch einen nicht angeleinten Hund abgewiesen. Eine Klägerin, die Halterin eines Hundes namens „W.“, machte Ansprüche aus Tierhalterhaftung geltend, nachdem ihr Bein von dem Hund einer Beklagten namens „E.“ verletzt wurde. Der Vorfall ereignete sich am 12.11.2022 auf einem schmalen Feld- und Wanderweg. Während beide Hunde unangeleint waren, prallte E. mit hoher Geschwindigkeit gegen das linke Bein der Klägerin, was zu einer schweren Verletzung führte.

Das Gericht stellte fest, dass die Klage zulässig, aber unbegründet war. Es entschied, dass die Klägerin keine Ansprüche aus § 833 S. 1 BGB geltend machen konnte, da sie auch für die Gefahren ihres eigenen Hundes verantwortlich war. Das Gericht erkannte ein Mitverschulden bei der Klägerin, weil sie ihre Sicht auf E. durch ihre Position hinter der Beklagten eingeschränkt hatte. Der Streitwert belief sich auf 29.071,82 EUR, und die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt.