AltstadtKoblenz

Polizei fährt gegen Lärm-Poser in Koblenz: Bußgelder und Kontrollen!

Am 21. Februar 2025 führte der Tuningkontrolltrupp der Polizeidirektion Koblenz zusammen mit der Polizeiinspektion Koblenz 1 zahlreiche Verkehrskontrollen im Alt- und Innenstadtbereich von Koblenz durch. Anlass dieser Kontrollen waren Bürgerbeschwerden über sogenannte „Poser“, die mit lauten Fahrzeugen durch die Altstadt fahren. Insbesondere wurden Lärm und unnötiges Beschleunigen sowie Motorenheulen bemängelt.

Die Kontrollen hatten das Ziel, verbotswidriges Verhalten im Straßenverkehr zu erkennen und zu ahnden. Insgesamt wurden 19 Fahrzeugführer wegen unnötigen Lärms festgestellt und es wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen diese eingeleitet, die mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet werden. Zudem kamen drei Fahrzeuge zum Einsatz, die ohne gültige Betriebserlaubnis waren, wodurch deren Weiterfahrt untersagt wurde. In vier Fällen wurden die Fahrzeugführer aufgrund uneinsichtigen Verhaltens an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet. Darüber hinaus wurden 32 Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr und vier Geschwindigkeitsübertretungen am Peter-Altmeier-Ufer festgestellt.

Geplante Maßnahmen zur Verstärkung der Kontrollen

Die Polizeidirektion Koblenz plant, in Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz, weitere Kontrollen durchzuführen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Lärmproblem in der Altstadt zu bekämpfen.

Darüber hinaus zeigt die Recherche, dass Fahrer von getunten Fahrzeugen oft Sorgen wegen Polizeikontrollen haben, die jedoch meist unbegründet sind. Behörden haben nichts gegen regelkonformes Tuning mit erlaubt genutztem Zubehör. Statistisch liegt die Kontrollquote von getunten Fahrzeugen nicht über dem Durchschnitt aller Kontrollen.

Bei allgemeinen Verkehrskontrollen überprüft die Polizei unter anderem die Führerscheine, Fahrzeugscheine und die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, einschließlich Beleuchtung, Profiltiefe der Reifen und Umweltvorschriften. Speziell bei getunten Fahrzeugen achtet die Polizei zusätzlich auf die Zulässigkeit von Sonderfahrwerken, Bodenfreiheit, Rad-Reifen-Kombinationen, Abgasanlagen, Beleuchtung, Sportlenkräder und Lautstärkepegel. Fahrer müssen die entsprechenden Dokumente wie ABE, EG-Genehmigungen und Abnahmebestätigungen eines Sachverständigen, beispielsweise vom TÜV, mitführen. Fehlen diese Dokumente, drohen Verwarngelder und längere Kontrollen.