Wesermarsch

48-jährige Frau in Nordenham: Haftbefehl nach 450 Strafverfahren!

Eine 48-jährige Frau aus Nordenham, Landkreis Wesermarsch, wurde am Dienstag in Haft genommen. Ihr werden seit 2023 mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter Beleidigung, üble Nachrede und Nachstellung. In den vergangenen Jahren soll die Frau Hunderte E-Mails an Justiz- und Polizeibehörden, Kommunen, Firmen und Privatpersonen verschickt haben. Diese Handlungen führten zu mehr als 450 Verfahren gegen sie, wie NDR berichtete.

Das Amtsgericht Nordenham verurteilte die Frau in den Jahren 2023 und 2024. Trotz der Urteile änderte die Frau ihr Verhalten nicht und kontaktierte seit Ende 2024 einige der betroffenen Personen an ihren Privatanschriften. Aufgrund der Wiederholungsgefahr erließ das Amtsgericht Nordenham einen Haftbefehl gegen sie.

Rechtliche Grundlagen für Beleidigungen und Nachrede

Beleidigungen, üble Nachreden und Verleumdungen können rechtliche Konsequenzen haben, wie anwalt.de erklärt. Die Unterschiede zwischen diesen Begriffen sind dabei entscheidend:

  • Beleidigung (§ 185 StGB): Missachtung oder Geringschätzung einer Person durch Worte, Gesten oder schriftliche Äußerungen.
  • Üble Nachrede (§ 186 StGB): Behaupten oder Verbreiten von Tatsachen, die den Ruf einer Person schädigen, ohne dass die Unwahrheit bewiesen werden muss.
  • Verleumdung (§ 187 StGB): Verbreitung einer falschen Tatsache über eine Person, obwohl der Täter weiß, dass die Aussage unwahr ist.