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Warnstreik an Flughäfen: Köln und Düsseldorf kämpfen um bessere Löhne!

Am 24. Februar 2025 kommt es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu massivem Flugausfall und Verzögerungen. Anlass ist ein Warnstreik der Gewerkschaft ver.di, die im Tarifkonflikt mit den Arbeitgebern den Druck erhöht. Bereits am Sonntagabend haben Beschäftigte am Flughafen Köln/Bonn die Arbeit niedergelegt, was zu einem kompletten Stillstand des Flugverkehrs führte.

Insgesamt fallen am Flughafen Köln/Bonn 106 von 168 geplanten Flügen aus. Auch am Düsseldorfer Flughafen sind die Folgen des Warnstreiks deutlich spürbar: Mindestens 30 Prozent der 334 geplanten Starts und Landungen wurden gestrichen. Die Gewerkschaft fordert unter anderem 8 Prozent mehr Lohn oder mindestens 350 Euro mehr pro Monat, höhere Zuschläge für belastende Tätigkeiten sowie drei zusätzliche freie Tage. Die zweite Entgeltrunde in Potsdam wurde ohne Ergebnis beendet. Ver.di kritisiert die „Verweigerungshaltung“ der Arbeitgeber und plant eine dritte Verhandlungsrunde am 14. März.

Fluggastrechte bei Streichungen und Verspätungen

Fluggäste, die von den Flugausfällen betroffen sind, haben spezielle Rechte. Bei kurzfristigen Flugstreichungen oder massiven Verspätungen können Passagiere eine Entschädigung beantragen. Diese beträgt 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für längere Strecken. Die Airline ist verpflichtet, entweder den Flugpreis zu erstatten oder einen Ersatzflug anzubieten. Zudem gibt es Entschädigungen bis zu 1.430 Euro bei Gepäckverlust.

Laut [ZDF](https://www.zdf.de/nachrichten/ratgeber/streik-flughafen-fluggast-rechte-100.html) sollten Passagiere zunächst Kontakt mit ihrer Airline aufnehmen, wenn sie von einem Streik erfahren. Schlägt dies fehl, können sie eine Frist setzen oder selbst einen Ersatzflug buchen und Belege für die Kosten sammeln. Im Falle von Streiks, wie dem aktuell stattfindenden am Flughafen Köln/Bonn und Düsseldorf, fällt die Entschädigung unter die Kategorie „außergewöhnliche Umstände“, was bedeutet, dass Airlines nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Passagiere haben dennoch das Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen.