
Das Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat eine entscheidende Wende im Fall des TSV Schwaben Augsburg vollzogen. In einer aktuellen Entscheidung wurde der Berufung des Vereins teilweise stattgegeben, wodurch die Wertungen von vier Partien in der Regionalliga Bayern zugunsten des TSV Schwaben Augsburg aufgehoben wurden. Betroffene Spiele sind unter anderem die Begegnungen gegen 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1), SV Wacker Burghausen (3:2) und FC Eintracht Bamberg (2:0), wie [heimatsport.de](https://www.heimatsport.de/fussball-verbandsebene/regionalliga-bayern/spektakulaere-wende-im-fall-schwaben-augsburg-verbands-sportgericht-nimmt-punktabzug-zurueck-18092462) berichtete.
Im Winter war gegen den TSV Schwaben Augsburg ein Punktabzug sowie eine Geldstrafe von 600 Euro verhängt worden. Dieser Punktabzug beruhte auf einem Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung, da der Verein mehrmals gegen § 25 (2) dieser Ordnung verstoßen hatte. Diese Vorschrift verlangt, dass mindestens vier Spieler mit deutscher Staatsbürgerschaft, die noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und unter 23 Jahre alt sind, im elektronischen Spielbericht aufgeführt werden müssen.
Berufung und juristische Auseinandersetzung
Der TSV Schwaben Augsburg räumt zwar einen Fehler ein, hat jedoch Berufung eingelegt und sich rechtlichen Beistand von der Sportrechtskanzlei Schickhardt geholt. Der Verein argumentiert, dass sie bei den Spielen gegen Burghausen über mehrere Spieler unter 23 Jahren verfügten, jedoch nicht alle von ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft hatten. Zudem wird die U23-Vorschrift als europarechtswidrig in Frage gestellt. Durch die Entscheidung des Sportgerichts hat der Verein nun bessere Chancen auf den Ligaerhalt, während er durch den ursprünglichen Punktabzug auf den letzten Tabellenplatz abgerutscht wäre.
In der Meldung von [fupa.net](https://www.fupa.net/news/ueberraschende-wende-schwaben-augsburg-behaelt-die-punkte-3081385) wird zudem darauf hingewiesen, dass der BFV sich bislang nicht zu den Inhalten der Urteilsbegründung geäußert hat, da die beteiligten Vereine das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen könnten. Ob Änderungen an der umstrittenen U23-Regelung notwendig sind, bleibt ebenfalls ungewiss. Dieser Fall wirft Fragen zu den aktuellen Vorschriften auf und wird möglicherweise weitere juristische Schritte nach sich ziehen.