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Drogentest nach Diebstahl: Die Polizei hat einen auffälligen Täter!

Am 1. März 2025 kam es in Sachsen-Anhalt zu mehreren Vorfällen, die von der Polizei dokumentiert wurden. In Uchtspringe wurde ein 53-jähriger Mann mit einem Leichtkraftrad auf einem Parkplatz kontrolliert. Dabei stellten die Polizeibeamten fest, dass das Fahrzeug mit einem blauen Versicherungskennzeichen ausgestattet war. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass für das Fahrzeug keine aktuelle Versicherung bestand. Infolgedessen wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Es ist außerdem zu beachten, dass seit dem 1. März 2025 die Versicherungskennzeichen eine neue Farbe, nämlich grün, besitzen.

Gleichzeitig wurde in Tangerhütte OT Bellingen ein 51-jähriger Skoda-Fahrer angehalten. Bei der Kontrolle wurde Alkoholgeruch festgestellt, und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,86 Promille. Der beweissicherere Atemalkoholwert lag bei 0,68 Promille. Somit wurde auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Diebstahl und anschließender Unfall

Zudem meldete ein Geschädigter in Stendal, Heerener Straße, am selben Tag den Diebstahl seines Toyota. Der Täter nutzte die Gelegenheit, als der Geschädigte gerade beim Ausladen seines Fahrzeugs war, und fuhr mit dem gestohlenen Auto davon. Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen führten dazu, dass der Täter, ein 18-Jähriger ohne Fahrerlaubnis, die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und verunfallte. Während der polizeilichen Maßnahmen machte er keine Angaben zur Tat.

Ein Drogenschnelltest bei dem Beschuldigten fiel positiv aus auf Amphetamine/Metamphetamine und Opiate. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Gegen den 18-Jährigen wurden aufgrund der Vorfälle diverse Strafverfahren eingeleitet. Der entstandene Sachschaden wird im unteren fünfstelligen Bereich geschätzt, das gestohlene Fahrzeug konnte dem Eigentümer zurückgegeben werden.

Für weitere Informationen zum Thema Alkohol am Steuer und Rechte bei Verkehrskontrollen wird auf die Webseite von ra-samimi.de verwiesen.