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Unfassbare Grundsteuererhöhung: Eigentümer in NRW müssen tief in die Tasche greifen!

In Nordrhein-Westfalen (NRW) stehen viele Eigentümer vor drastischen Erhöhungen ihrer Grundsteuerbescheide, die 2025 nach einer umfassenden Reform an die Betroffenen verschickt werden. Laut einem Bericht von wa.de könnte sich die Steuerbelastung für viele Immobilienbesitzer erheblich erhöhen, selbst wenn die Kommunen ihre Hebesätze senken oder unverändert lassen. Diese Reform führte zu einer Neubewertung sämtlicher Grundstücke und Gebäude, da die bestehenden Werte veraltet waren. Der Bund der Steuerzahler NRW prognostiziert, dass die Mehrheit der Eigentümer tendenziell höhere Steuern zahlen wird.

Die Hebesätze variieren in NRW stark, wobei einige Kommunen diese signifikant angehoben haben. Besonders herausragend ist Monheim im Kreis Mettmann mit einem Hebesatz von 354%, gefolgt von Niederzier (460%) und Lindlar (1048%). Städte mit über 1000% Hebesatz sind mittlerweile auf insgesamt 11 in NRW angestiegen. Im Gegensatz dazu hat Verl im Kreis Gütersloh mit 238% den niedrigsten Hebesatz. Die Kommunen haben die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze je nach Eignung des Grundstücks für Wohnraum zu erheben.

Ungewohnte Steuerbelastungen und Kritik

Die angestrebte höhere Besteuerung unbebauter Grundstücke wird heftig kritisiert. Die Reform soll dazu dienen, dem Wohnraummangel in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Das Bundesfinanzministerium unterstützt den Ansatz, höhere Hebesätze für unbebaute und baureife Grundstücke festzulegen, um Spekulationen zu verhindern.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalens hat zudem für etwa 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten die Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen, wodurch die Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 geschaffen wurden. Kommunen legen ihre Hebesätze selbst fest, was im Rahmen gesetzlicher Vorgaben erfolgt. Die aufkommensneutralen Hebesätze sollen als Orientierung dienen, damit die Grundsteuer für die Kommunen stabil bleibt, jedoch ist dies nicht gleichbedeutend mit einem unveränderten Steuerbetrag für die Bürger und Unternehmen.

Ein höherer Hebesatz führt nicht automatisch zu einer höheren Grundsteuer, da die individuelle Steuer von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz. Das neu eingeführte Grundsteuermodell ist nur bedingt mit dem bisherigen System vergleichbar. Zusätzlich wird zwischen der Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt, und der Grundsteuer B, die für alle anderen Grundstücke, einschließlich unbebauter Flächen, gilt, unterschieden.