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Tragischer Treppensturz in Uelzen: 19-Jähriger muss in Psychiatrie!

Im Zusammenhang mit einem tödlichen Vorfall in Uelzen wurde ein 19-Jähriger wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Das Landgericht Lüneburg ordnete die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Der Betroffene hat bereits Revision gegen das Urteil eingelegt, das noch nicht rechtskräftig ist. Die Entscheidung der Jugendkammer folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung.

Richterin Silja Precht äußerte, dass der Verurteilte eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und bemerkte: „Er hat den Tod billigend in Kauf genommen.“ Bei der Urteilsverkündung zeigte der Beschuldigte keine Regung. Aufgrund psychischer Probleme wurde er nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Ein Gutachter stellte fest, dass der 19-Jährige wahrscheinlich an Schizophrenie leidet, möglicherweise ausgelöst durch Drogenkonsum. Der Beschuldigte hatte zuvor von Wahnvorstellungen und seinem Drogenkonsum, insbesondere von Haschisch und Marihuana, berichtet. Laut Staatsanwaltschaft war das Motiv für die Tat unklar, es wird jedoch vermutet, dass der Beschuldigte absichtlich das Handy des Opfers stehlen wollte.

Ereignisse rund um den Vorfall

Das Opfer, ein 55-jähriger Mann, starb aufgrund der erlittenen Verletzungen nach einem Sturz, den der 19-Jährige verursachte, als er das Opfer im Bahnhof Uelzen die Treppe hinunterstieß. Dieser Vorfall ereignete sich in einer Julinacht und führte zu einem schweren Schädel-Hirn-Trauma des Opfers. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Vorfall als ein „sehr tragisches Geschehen“. Der Beschuldigte, ein geduldeter Asylbewerber aus Marokko, wurde als nicht schuldfähig eingestuft. Dennoch wurde er verurteilt, da das Gericht feststellte, dass weder Habgier noch Heimtücke vorlagen. Zudem musste der Beschuldigte die Kosten des Gerichtsverfahrens sowie die der Nebenkläger tragen. Die Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Anstalt wird jährlich überprüft, während ein psychiatrischer Sachverständiger eine mehr als siebenfache Wahrscheinlichkeit für weitere Gewalttaten feststellte.