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Ermittlungen gegen Jäger nach Wolfstötung eingestellt – Was nun?

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat die Ermittlungen gegen den Jäger, der eine Wölfin in der Hohen Rhön tötete, eingestellt. Dies geschah, weil keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten des Regierungspräsidenten von Unterfranken, Eugen Ehmann, oder des Jägers gefunden wurden. Der Abschuss der Wölfin, der in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2022 stattfand, war der erste behördlich angeordnete Wolfsabschuss in Bayern seit Jahren.

Die Tötung der Wölfin steht nicht im Zusammenhang mit einem Vorfall, bei dem mehrere Schafe gerissen wurden; dafür waren andere Wölfe verantwortlich. Im August 2024 erteilte die Regierung von Unterfranken eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die auf Übergriffen auf durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Weidetiere zwischen Juni und Juli 2024 basierte. Diese Genehmigung wurde auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erteilt. Aufgrund des Vorfalls stellte der Verein Wolfsschutz Deutschland eine Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten sowie die ausführenden Personen wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.

Rechtliche Aspekte und laufende Klagen

Aktuell sind Klagen von Naturschutzverbänden gegen die Bezirksregierung von Unterfranken beim Verwaltungsgericht Würzburg anhängig. In der Zwischenzeit wird auf eine ungehinderte Ausbreitung der Wölfe in Bayern hingewiesen, während Experten eine langsame Entwicklung des Wolfbestands feststellen. Derzeit sind in Bayern 13 Wolfsterritorien und neun bewohnte Rudel dokumentiert.

In einem breiteren Kontext plant die Bundesregierung erweiterte Ausnahmeregelungen beim Naturschutz, die den Abschuss von Wölfen betreffen. Dies wurde im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/10899) thematisiert, das am 9. Dezember 2019 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit diskutiert wurde. Dr. Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag betonte hierbei die Notwendigkeit eines breiten gesellschaftlichen Konsenses, insbesondere unter Nutztierhaltern.

Die Rückkehr des Wolfes, die regelmäßig Schäden an Weidetieren verursacht, wird von verschiedenen Interessensgruppen unterschiedlich bewertet. Während Dr. Stefan Völl von der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung fordert, sieht Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, in den geplanten Gesetzesänderungen einen Beitrag zur Balance zwischen Artenschutz und den Interessen der Nutztierhalter.

Zusätzlich wird die Einführung eines neuen Paragrafen 45a im Bundesnaturschutzgesetz diskutiert, der regeln soll, wie mit Wölfen nach Nutztierrissen umzugehen ist. Auch das Anlocken und Füttern von Wölfen soll künftig verboten werden. Auf Anregung des Bundesrats soll jährlich ein Bericht über den Wolfbestand und die Verbreitung in Deutschland erstellt werden, auch wenn die Bundesregierung diesem Vorschlag vorerst ablehnend gegenüber steht.