
Am 5. März 2025 landete ein Charterflugzeug in Berlin, das 132 Afghaninnen und Afghanenen nach Deutschland brachte. Dies war bereits der zweite Charterflug innerhalb von zwei Wochen, der geflüchtete Personen aus Afghanistan aufnahm. Von den 132 Passagieren waren 72 Frauen, 58 Männer und 57 waren minderjährig. Unter diesen befanden sich auch sieben Kinder unter zwei Jahren.
Allerdings konnten 25 weitere Afghanen nicht mitfliegen, da es „Unstimmigkeiten“ bei den Dokumenten gab. Diese Personen wurden von der Bundespolizei zurückgestellt und ihre Fälle werden erneut überprüft. Die Rückstellung geschieht als Vorsichtsmaßnahme, wenn vor dem Abflug keine Klärung der Personalien möglich ist. Die Ankommenden umfassten unter anderem eine ehemalige Ortskraft, die mit fünf Angehörigen reiste.
Voraussetzungen und Aufnahmeprogramme
Die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland beinhalten eine zweifelsfreie Identitätsklärung sowie umfassende Sicherheitsüberprüfungen. Laut den Informationen von Deutsche Welle kam ein großer Teil der Ankommenden über das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen; 74 Personen hatten über dieses Programm den Weg nach Deutschland gefunden. Dazu zählen auch 22 besonders gefährdete Personen sowie 52 Familienangehörige. Zudem reisten vier weitere Personen und zehn Familienangehörige über eine Menschenrechtsliste ein, während 38 Personen über ein Überbrückungsprogramm aufgenommen wurden.
Der erste Charterflug fand bereits am 25. Februar 2025 statt, bei dem 155 Afghanen nach Deutschland gebracht wurden. Insgesamt wurden seit der Machtübernahme der Taliban über 48.000 Aufnahmezusagen für Afghanen erteilt, wobei 35.800 Menschen bereits erfolgreich einreisten. Rund 3.000 Personen befinden sich derzeit noch im Verfahren.
Trotz der Hilfsaktionen gibt es Kritik von Politikern aus den Reihen von CDU, CSU und AfD, die mehr Anstrengungen für Abschiebungen nach Afghanistan fordern. Zudem hat die Bundesregierung keine neuen Zusagen für die Aufnahme von Afghanen mehr erteilt.