DeutschlandGesetze

Solarspitzen-Gesetz: Einspeisebegrenzung sorgt für Aufregung unter PV-Betreibern!

Die Geschäftsführer von Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Susanne Jung, hat sich positiv über die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) geäußert, trotz der Herausforderungen, die das Solarspitzen-Gesetz mit sich bringt. Laut einem Bericht von Solarserver führt das neue Gesetz eine Einspeiseleistung von 60 Prozent für kleine PV-Anlagen bis 100 kW ein, sofern diese nicht mit intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen ausgestattet sind.

Die vorherige Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die 2012 eine Begrenzung auf 70 Prozent vorsah, wurde 2023 abgeschafft und jetzt, ab dem 25. Februar 2025, mit dem Solarspitzen-Gesetz neu eingeführt. Ziel der Regelung ist es, die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen und negative Strompreise zu vermeiden, die die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien erhöhen.

Anforderungen für neue PV-Anlagen

Für neue PV-Anlagen gelten folgende Anforderungen:

  • Steckersolaranlagen bis 2 kW: Keine Anforderungen, unbegrenzte Einspeisung möglich.
  • PV-Anlagen bis 7 kW: Keine Smart-Meter-Pflicht, jedoch 60-Prozent-Leistungsbegrenzung ohne intelligente Steuerung.
  • PV-Anlagen bis 25 kW: Intelligentes Messsystem und Steuerung erforderlich, Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt.
  • PV-Anlagen über 25 kW: Ähnliche Anforderungen wie bei kleineren Anlagen, mit zusätzlicher Fernsteuerungsmöglichkeit.
  • Anlagen ab 100 kW: Keine 60-Prozent-Begrenzung, da der Strom direkt vermarktet werden muss.

Finanzielle Einbußen durch die Einspeisebegrenzung würden sich hauptsächlich bemerkbar machen, wenn die PV-Anlage komplett abgeregelt wird, wobei Eigenverbrauch oder Speicherung die Verluste mindern können. Jung hat außerdem darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen insbesondere Volleinspeiseanlagen benachteiligen, die keinen Eigenverbrauch haben.

Die Simulationen zeigen, dass die Ertragsminderungen durch die 60-Prozent-Begrenzung je nach Ausrichtung der PV-Anlage variieren können. Beispielsweise ergeben sich 8-9 % Verlust bei optimaler, südlicher Ausrichtung. Betreiber haben die Möglichkeit, zwischen einer intelligenten Steuerung und der 60-Prozent-Begrenzung zu wählen, wobei diese Entscheidung von der zukünftigen Entwicklung der Strompreise abhängt.

Laut Energie-Experten betrifft die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent nur die Einspeisespitzen an besonders sonnigen Tagen und nicht den gesamten Jahresertrag. Dies bedeutet, dass eine 10 kWp-Anlage mit 9 kW Momentanleistung maximal 6 kW einspeisen darf, während 3 kW für den Eigenverbrauch genutzt werden können.

Die Ertragsverluste hängen stark von der Anlagengröße und dem Standort ab. Optimal ausgerichtete Anlagen in Südausrichtung erfahren Verluste von bis zu 6 Prozent pro Jahr, während Ost-West-Anlagen nur von 1 bis 2 Prozent betroffen sind. Durch Eigenverbrauch und den Einsatz eines Energiemanagementsystems können diese Verluste verringert werden. Zudem können Batterie-Speicher eingesetzt werden, um die Verluste abzumildern, indem in Phase mit über 60 % Peak-Leistung gespeichert und diese vor dem nächsten Zeitraum entladen wird. Eine Anpassung des Nutzungsverhaltens an Wettervorhersagen wird dabei als notwendig erachtet.

Neu installierte Solaranlagen werden in der Regel mit intelligenten Speichersystemen ausgestattet, wodurch den meisten neuen Betreibern keine nennenswerten Nachteile entstehen.