
In Bad Segeberg steht Peter D. (Name geändert) wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht. Staatsanwalt Lorenz Frahm verlas die Anklagen, die Volksverhetzung, Verwendung von Nazi-Parolen, antisemitische Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte umfassen. Die Vorwürfe bestehen seit 2021. D. hat in dieser Zeit zahlreiche Anzeigen wegen Streitigkeiten und aggressivem Verhalten erhalten.
Der Angeklagte wehrte sich gegen Festnahmen mit Tritten und droht nun mit Haft aufgrund von insgesamt 20 angeklagten Taten. Nach dem Anklageverlesen äußerte sich D.: „Ich bin zutiefst erschüttert“ und gestand eine Neigung zu Schimpftiraden in manischen Phasen. Er leidet seit den 1990er Jahren an psychologischen Problemen und hat in der Vergangenheit verstärkt unter Alkohol- und Drogenkonsum gelitten.
Psychische Erkrankung und rechtliche Folgen
Ein Beispiel für seine Aggressivität: Mit über 1,8 Promille in der Notaufnahme schlug D. eine Krankenpflegerin und rief Nazi-Parolen. Er entschuldigte sich bei der Zeugin, doch diese wies die Entschuldigung zurück. Ein Arzt bestätigte, dass D. nicht Herr seiner Sinne war. Die Verwendung von Naziparolen sowie antisemitischen Beleidigungen wird von einem psychiatrischen Sachverständigen, Dr. Christian Huchzemeier, als Symptom seiner schizoaffektiven Störung angesehen. Laut Gutachten hat D. eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit, jedoch keine volle Schuldunfähigkeit.
Einen Zeugenbericht zufolge gilt D. als netter Mensch, der jedoch im betrunkenen Zustand aggressiv wird. Während des Verfahrens fragte der Vorsitzende Richter Aykut Tuncel nach Möglichkeiten, weitere Straftaten zu verhindern. D. plant einen Umzug in eine geschützte Wohneinrichtung für psychisch Erkrankte, in der er keinen Alkohol konsumieren kann. Ein entsprechender Antrag auf Umzug wurde bereits gestellt.
Das Gericht entschied, die „braunen Straftaten“ einzustellen. Für die verbleibenden Körperverletzungen verhängte es eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung und ordnete eine Therapie-Weisung an. D. muss nun einen geschützten Wohnplatz für psychisch Erkrankte finden; bei einem erneuten Vorfall droht ihm Haft.
Das Gesetz sieht vor, dass Personen, die gegen nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppen Hass schüren oder zur Gewalt aufrufen, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren bestraft werden können. Ein Teil der Bestimmungen regelt auch das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Taten, was ebenfalls mit Freiheitsstrafen geahndet werden kann, wie gesetze-im-internet.de berichtete.