NeuwiedPolitik

Neues Beurteilungssystem für Beamte: Transparenz und Kontrolle im Fokus!

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant ab Mitte 2025 die Einführung von Regelbeurteilungen für Beamte. Dieses Vorgehen ist eine Reaktion auf die kritischen Anmerkungen des Landesrechnungshofs, der in seinem Jahresbericht Mängel bei Neueinstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen feststellte. Staatssekretär Janosch Littig bestätigte die Schaffung eines einheitlichen Beurteilungssystems, das die Transparenz und Kontrolle der Leistungsbewertung von Beamten verbessern soll.

Der Landesrechnungshof hatte dem Familien- und Sozialministerium vorgeworfen, die rechtlichen Vorgaben nicht konsequent zu beachten. Besondere Kritik gab es an den unklaren Anforderungen in Stellenausschreibungen und dem Fehlen von Auswahlvermerken, die für den Rechtsschutz und die Chancengleichheit der Bewerber notwendig sind. Die Regelbeurteilungen sollen dazu dienen, die Leistungen aller Beamten innerhalb einer Behörde regelmäßig zu vergleichen. Littig zeigte sich in diesem Zusammenhang einsichtig und verwies auf bereits umgesetzte Optimierungen im Ministerium.

Kontext zu vorhandenen Beurteilungen

In einem anderen Zusammenhang behandelt ein Beschluss des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2020 die Thematik von Beurteilungen. Der Streit betraf eine Oberregierungsrätin, die seit 1989 beim Bundesnachrichtendienst (BND) tätig ist und zuletzt 1994 befördert wurde. Im Rahmen ihres Verfahrens wurde eine Regelbeurteilung für den Zeitraum von April 2013 bis März 2016 durchgeführt, welche mit dem Gesamturteil „8“ endete.

Im Jahr 2017 wurden Dienstposten für Sachgebietsleiter ausgeschrieben, wobei anlässlich der Beurteilungen 13 Bewerber, darunter auch die Klägerin, berücksichtigt wurden. Ihre angegriffene Anlassbeurteilung vom 15. Juni 2018 umfasste den Zeitraum vom 1. April 2016 bis 31. Dezember 2017 und endete ebenfalls mit dem Urteil „8“. Die Auswahlentscheidung fiel jedoch auf einen anderen Bewerber, und der Widerspruch der Klägerin gegen die Anlassbeurteilung wurde zurückgewiesen. Der Rechtsstreit wurde schließlich für erledigt erklärt, wobei die Klägerin einen Antrag zur Aufhebung der Anlassbeurteilung stellte, der jedoch als nicht gegeben angesehen wurde, da die letzte Regelbeurteilung aktuell war, und keine wesentlichen Änderungen in ihrer Tätigkeit vorlagen.