BlaulichtGermersheim

Verfolgungsjagd in Landau: Autofahrerin unter Drogen kontrolliert!

Am 8. März 2025 gegen 19 Uhr sollte ein Auto im Stadtgebiet Landau einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Die Polizei gab der Fahrerin mit Blaulicht und einer Polizeikelle Zeichen zum Anhalten. Die Fahrerin ignorierte diese Aufforderung und fuhr stattdessen mit überhöhter Geschwindigkeit über die Queichheimerbrücke in Richtung Autobahn A65 bis zu ihrem Wohnort. Dort gelang es der Polizei, das Fahrzeug zu stoppen und die Fahrerin aus dem Auto zu holen.

Bei der Kontrolle stellte die Polizei Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln bei der Frau fest. Eine Blutprobe wurde abgenommen, und der Führerschein der Fahrerin wurde eingezogen. Sie muss sich nun wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und eines verbotenen Straßenrennens verantworten. Während der Verfolgungsjagd fuhr sie über mehrere rote Ampeln, jedoch wurde während dieser Zeit keine andere Person oder ein weiteres Fahrzeug gefährdet, wie Pfalz-Express berichtete.

Drogen im Straßenverkehr und deren Konsequenzen

Drogenkonsum während des Autofahrens stellt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar. Bei Nachweis von Drogen wie Cannabis, Kokain, Heroin oder LSD im Blut können schwerwiegende Strafen drohen. Diese reichen von Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bereits kleinste Mengen dieser Substanzen im Blut sind verboten, ohne Toleranzregelung. Während Cannabis unter bestimmten Bedingungen legal sein kann, bleibt das Fahren unter dessen Einfluss untersagt.

Zudem kann der Konsum von Drogen nicht nur die Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit beeinträchtigen, sondern auch in Kombination mit Alkohol das Risiko deutlich erhöhen. Die Strafen für Drogenfahrten sind streng: Für Ersttäter gelten Bußgelder von bis zu 500 Euro und Fahrverbote von einem Monat. Bei Wiederholungsfällen können diese Strafen bis zu 1500 Euro betragen. Drogenfahrten werden als Straftat gewertet, insbesondere bei Fahrauffälligkeiten, was Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann, wie ADAC hinweist.