
In Öhringen (Hohenlohekreis) wurde am Sonntag ein zwölfjähriges Mädchen von einer Bulldogge ins Genick gebissen, während sie mit zwei weiteren Kindern auf einem Trampolin spielte. Der Hund zeigte eine plötzliche Aggressivität, die möglicherweise durch das Springen der Kinder ausgelöst wurde. Der Vorfall führte zu schweren Verletzungen des Mädchens, das anschließend mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen wurde.
Der Vater des Mädchens versuchte einzugreifen, wurde dabei jedoch in die Hand gebissen. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen den Hundehalter. Der Hund, der bislang nicht auffällig war, befindet sich seit etwa zweieinhalb Jahren im Besitz des Mannes. Es ist bekannt, dass der Hundehalter, dessen Kinder und die Opfer sich kannten und dass der Halterversuchte, seine Tochter, die den Hund am Halsband zurückzuhalten versuchte, zu unterstützen, was die Aggressivität des Tieres jedoch verstärkte.
Rechtliche Konsequenzen für Hundehalter
Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung durch einen Hundebiss kann erhebliche rechtliche Folgen für Hundehalter haben. Wie anwalt.de berichtet, liegt fahrlässige Körperverletzung gemäß § 229 StGB vor, wenn durch mangelnde Sorgfaltspflicht eine unbeabsichtigte Verletzung einer Person verursacht wird. Im Falle eines Hundebisses wird dem Halter häufig vorgeworfen, seinen Hund nicht ausreichend kontrolliert oder gesichert zu haben.
Typische Szenarien, die zu solchen Vorwürfen führen können, beinhalten, dass der Hund nicht angeleint war, durch ein offenes Tor entkam oder der Halter nicht rechtzeitig bei aggressivem Verhalten des Hundes eingreifen konnte. Die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Fahrlässigkeit können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren sowie zivilrechtliche Forderungen wie Schadensersatz umfassen. Zusätzlich können Maßnahmen wie Maulkorbpflicht, Leinenpflicht oder sogar die Beschlagnahmung des Hundes ergriffen werden.