DeutschlandLeer

Überzogene Energiepauschale: Ist das Handy-Laden in Arztpraxen Wucher?

In einer Frauenarztpraxis in Deutschland sorgt eine neu eingeführte „Energiepauschale“ für Aufregung unter den Patientinnen. Die Praxis erhebt zwei Euro für das Aufladen von Handys und Laptops. Informationen zu dieser Gebühr sind mittels eines Schildes in der Praxis sichtbar gemacht worden. Der Preis für das Laden eines Handys schlägt in der Diskussion auf Reddit hohe Wellen. Viele Nutzer empfinden die Pauschale als überzogen. Eine Beispielrechnung zeigt, dass die tatsächlichen Kosten für das Laden eines Handys erheblich niedriger sind. Laut aktuellem Strompreis beträgt der durchschnittliche Arbeitspreis für Strom 30 Cent/kWh, was die Kosten für eine vollständige Handyladung auf knapp 0,69 Cent bringt. Um auf die geforderten zwei Euro zu gelangen, müsste das Handy etwa 290 Mal aufgeladen werden. Zudem berichtet oekotest.de, dass das Laden eines iPhone 15 weniger als einen Cent kostet.

Zusätzlich äußern sich Nutzer kritisch zu den erhobenen Gebühren und schlagen ironisch vor, was man für zwei Euro alternativ erwerben könnte. Es wird darauf hingewiesen, dass das Laden von persönlichen Geräten am Arbeitsplatz in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen sollte. Die Einführung dieser Praxisgebühr wird allgemein als ungewöhnlich erachtet, wie tz.de berichtet.

Höhere Stromkosten für Arztpraxen

In einem anderen Kontext haben Arztpraxen in Deutschland mit steigenden Energiekosten zu kämpfen. Ab 2023 können Praxen mit hohem Energieverbrauch zusätzliche Stromkosten geltend machen, um übermäßige Ausgaben aufgrund gestiegener Strompreise zu kompensieren. Hierbei wurde ein Einvernehmen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband erzielt. Anspruchsberechtigt sind Praxen, die Leistungen aus Bereichen wie Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen.

Die Erstattung erfolgt für Mehrkosten, die 500 Euro pro Quartal übersteigen, sofern der Strompreis überdurchschnittlich hoch ist. Der Referenzpreis für Strom liegt bei 29 Cent pro kWh. Laut kbv.de übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Mehrausgaben, abzüglich Entlastungsbeträge. Die Regelung, die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 gilt, erfordert eine Selbsterklärung der Praxen zu den zusätzlichen Stromkosten, welche anhand des Stromverbrauchs und der Stromkosten im Abrechnungsquartal berechnet werden.

Dr. Andreas Gassen von der KBV betont, dass diese Regelung dazu dient, Härtefälle abzumildern, jedoch wurde eine Ausweitung auf weitere Fachgruppen abgelehnt. Die Abwicklung der Finanzhilfen erfolgt quartalsweise über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).