
Ein ehemaliger Bauernhof in Gmund, der derzeit in eine Luxusimmobilie umgebaut wird, steht im Fokus eines Rechtsstreits. Die Schutzgemeinschaft Tegernsee (SGT) hat Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht, da sie Bedenken hinsichtlich der Veränderung der historischen Struktur äußert. Der Gerichtstermin findet am 11. März 2025 am Verwaltungsgericht München statt.
Der Bauernhof „Weber in der Wies“, der aus dem 16. oder 17. Jahrhundert stammt, steht unter Denkmalschutz. Früher gehörte der Hof dem Porträtmaler Paul Mathias Padua und der Hirmer Immobilien GmbH & Co. KG. Der Umbau wird von der Prime Properties Gruppe aus Kitzbühel als „Farmestate Tegernsee“ vorangetrieben. Bei der geplanten Ausstattung sind unter anderem sieben Schlafzimmer, sechs Badezimmer und eine Gesamtwohnfläche von 1.266 Quadratmetern vorgesehen, umgeben von einem 40.000 Quadratmeter großen Grundstück. Die Vermarktung des Objekts obliegt der First Kitzbühel Immobilien GmbH, wobei der Preis auf Anfrage ist.
Rechtliche Schritte der Schutzgemeinschaft
Die erste Baugenehmigung wurde im Oktober 2021 vom Landratsamt Miesbach erteilt. Allerdings ergriff die SGT erst später rechtliche Schritte gegen das Bauvorhaben. Bei der Verhandlung am 11. März 2025, die um 11 Uhr im Sitzungssaal 112 mit Einzelrichter Julian Eibl stattfindet, sind auch die Prime Properties 18 GmbH & Co. KG sowie die Gemeinde Gmund als Beigeladene beteiligt. Unklar bleibt, ob die Klage Erfolg haben wird, da der Bau bereits weit fortgeschritten ist.
In einem verwandten Thema, das die rechtlichen Rahmenbedingungen von Immobilienkäufen betrifft, berichtete anwalt.de, dass Käufer vor dem Erwerb einer Immobilie alle Aspekte, insbesondere den Denkmalschutz, sorgfältig prüfen sollten. Ein vertraglicher Ausschluss von Ansprüchen wegen Sachmängeln kann für Käufer riskant sein, besonders wenn Mängel nach dem Kauf auftreten. Verkäufer sind zudem verpflichtet, über bekannte Mängel aufzuklären, auch wenn eine „gekauft wie gesehen“-Klausel im Vertrag enthalten ist.