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Mordprozess in Görlitz: Eifersucht führt zu tödlicher Attacke!

Ein Mordprozess am Landgericht Görlitz zieht derzeit die Aufmerksamkeit auf sich. Ein 29-jähriger Mann steht vor Gericht, beschuldigt, vor knapp einem Jahr seinen 28-jährigen Bekannten, mit dem er sich getroffen hatte, getötet zu haben. Laut der Anklage wird eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Nebenklage die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. In der Verhandlung plädierte die Verteidigung auf Totschlag und berief sich auf eine angenommene Notwehrsituation, ohne jedoch ein konkretes Strafmaß zu benennen.

Die Vorfälle, die im April 2024 stattfanden, haben die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass der Angeklagte absichtlich handelte, da er sich in seinem Ehrgefühl verletzt fühlte. Er soll seinem Opfer fünf Messerstiche zugefügt haben, wodurch der 28-Jährige verblutete. Der Angeklagte, der angibt, aus Angst gehandelt zu haben, behauptet, vom Opfer angegriffen worden zu sein und dass dieses ein Messer gezogen habe. Er führte weiter aus, das Messer während einer Rangelei entwendet zu haben, und könne sich nicht daran erinnern, wie oft er zugestochen habe, bevor er flüchtete.

Details des Tathergangs

Der Vorsitzende Richter wies jedoch darauf hin, dass die Notwehr nicht gegeben sei, da der Angriff bereits vorbei war, als der Angeklagte das Messer entwendete. Die Staatsanwaltschaft sieht den Mord als Ausdruck von Eifersucht. Der Oberstaatsanwalt erklärte, der Angeklagte habe das Opfer als Nebenbuhler wahrgenommen, was zu einer Verletzung seines Ehrgefühls führte. Die Angeklagten und das spätere Opfer hatten sich am 15. April 2024 getroffen, um über persönliche Angelegenheiten zu sprechen. Es gab zudem Hinweise auf frühere Affären des Opfers mit Ex-Freundinnen des Angeklagten, die zur Eskalation der Situation beigetragen haben könnten.

Laut Anklage zog der Beschuldigte bei einer scheinbar freundschaftlichen Umarmung ein Messer und stach fünfmal zu. Das unter Alkoholeinfluss stehende Opfer war nicht in der Lage, sich effektiv zu wehren; einer der Stiche traf das Herz, was zu seinem schnellen Versterben führte. Ein Urteil in dem Fall soll am kommenden Donnerstag verkündet werden.