
Am Montag, den 17. März 2025, wird im Heilbronner Gemeinderat eine neue Katzenschutzverordnung vorgestellt. Diese Verordnung sieht vor, dass Kastration und Registrierung von Katzen künftig Pflicht für die Katzenbesitzer werden.
Gemäß den Vorschriften müssen frei laufende Katzen von ihren Haltern beim Tierarzt kastriert werden. Zudem sollen die Tiere eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung erhalten und in das Haustierregister des Vereins Tasso oder des Deutschen Tierschutzbundes (Findefix) eingetragen werden.
Kastration als Routineeingriff
Die Kastration stellt einen Routineeingriff für Tierärzte dar, der üblicherweise unter Narkose durchgeführt wird. Dieser Eingriff verläuft in der Regel ohne größere Komplikationen. Bei weiblichen Katzen werden die Eierstöcke entfernt, während bei männlichen Katern die Hoden entnommen werden. Es wird empfohlen, die Kastration im Alter von vier bis sechs Monaten vorzunehmen.
Die Kosten für die Kastration einer Katze liegen zwischen 150 und 250 Euro, wobei in speziellen Fällen auch bis zu 300 Euro anfallen können. Zu den Vorteilen der Kastration zählen die Unfruchtbarmachung, positive Verhaltensänderungen aufgrund des Wegfalls von Sexualhormonen sowie ein geringeres Risiko von Streitigkeiten mit Artgenossen, was gleichzeitig Verletzungen und Krankheitsübertragungen verringert. Zudem kann die Kastration das Risiko von Verkehrsunfällen mindern, da die Tiere nicht mehr auf der Suche nach Geschlechtspartnern sind. Weibliche Katzen haben nach der Kastration keine Dauerrolligkeit mehr, was die Lebensqualität der Tiere verbessert, wie [Tierschutzbund](https://www.tierschutzbund.de/tiere-themen/haustiere/katzen/gemeinden-mit-katzenkastrationspflicht/) erläutert.