
Die Stadtwerke Schwäbisch Hall haben am 1. Januar 2025 ihre öffentlichen E-Ladesäulen an die Tochtergesellschaft Haller Mobilität & Wärme übertragen. Dieser Schritt sorgt dafür, dass der Betrieb der Ladeinfrastruktur weiterhin reibungslos und ohne Änderungen für die Nutzer abläuft, wie stadt-und-werk.de berichtete.
Die Abrechnung der Ladevorgänge bleibt unverändert. Nutzer können weiterhin mit der HallKarte, über Zahlungsdienstleister oder an Kassenautomaten in den Stadtwerke-Parkhäusern bezahlen. Die Übertragung der Ladesäulen ist notwendig geworden, um den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 7c) nachzukommen. Dieses Gesetz untersagt Stromnetzbetreibern den Betrieb oder Besitz von Ladeinfrastruktur. Bislang konnten die Stadtwerke Schwäbisch Hall die Ladesäulen aufgrund einer Übergangsregelung betreiben, die für kleinere Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden galt. Diese Frist ist zum Jahresbeginn 2025 ausgelaufen.
Ausbau der E-Mobilität in Schwäbisch Hall
Durch den Einsatz von Haller Mobilität & Wärme GmbH wird angestrebt, die E-Mobilität in Schwäbisch Hall weiter auszubauen und eine kontinuierliche Nutzung der Ladesäulen zu gewährleisten. Laut stadtwerke-hall.de bleibt das Laden für die Nutzer komfortabel und die Abrechnung erfolgt weiterhin über die Muttergesellschaft.