Hildburghausen

Baerbock für UN-Vorsitz nominiert: Regierung verteidigt Entscheidung!

Die Bundesregierung hat die Nominierung von Annalena Baerbock (Grüne) für den Vorsitz der UN-Generalversammlung verteidigt. Regierungssprecher Steffen Hebestreit bezeichnete Baerbock als „hoch qualifiziert“ und international anerkannt. Diese Nominierung erfolgte im Einvernehmen mit der künftigen potenziellen Bundesregierung. Ein Sprecher des Auswärtigen Amts betonte zudem das Engagement Deutschlands für die Vereinten Nationen und die Übernahme von Verantwortung in diesem Rahmen. Baerbock soll im September 2025 ihre einjährige Amtszeit antreten.

Ursprünglich war Helga Schmid für den Posten vorgesehen, die nun als stellvertretende Präsidentin des Stiftungsrats der Münchner Sicherheitskonferenz tätig sein wird. Dabei führt sie gemeinsam mit Wolfgang Ischinger die operativen Geschäfte bis zur Amtsübernahme von Jens Stoltenberg. Christoph Heusgen, ehemaliger Vorsitzender der Münchner Sicherheitskonferenz, äußerte scharfe Kritik an der Nominierung Baerbocks.

Details zur UN-Vollversammlung

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen, in der alle 193 Mitgliedstaaten vertreten sind, stellt das zentrale Beratungsorgan dar. Sie ist verantwortlich für die Wahl der nicht-ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sowie die Ernennung des UN-Generalsekretärs auf Empfehlung des Sicherheitsrates. Jedes Mitgliedsland hat dabei eine Stimme. Im Gegensatz zum Sicherheitsrat hat die Vollversammlung jedoch nicht die Befugnis, Sanktionen zu verhängen, und ihre Resolutionen sind völkerrechtlich nicht bindend, außer in Haushaltsfragen.

Die Sitzungsperiode der Vollversammlung beginnt jedes Jahr im September, wobei die Generaldebatte kurz nach dem Beginn der Sitzungsperiode stattfindet und eine Woche dauert. In dieser Zeit präsentieren die Staaten – oft vertreten durch ihre Staats- oder Regierungschefs – ihre Vorstellungen zur Lösung globaler Probleme, wie ZDF berichtete.