
Das Urteil gegen den ehemaligen Bürgermeister von Seeg, Markus Berktold, ist nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am 20. März 2025 die Revision des Politikers ab, wie Kurierverlag berichtete. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Berktold zuvor zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Berktold wurde schuldig gesprochen, während seiner Zeit als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung von August 2020 bis Mai 2022 unrechtmäßig bis zu 2,1 Millionen Euro aus dem Pflege-Rettungsschirm abgerechnet zu haben. Ihm wurde vorgeworfen, Rechnungen gefälscht und nicht abgedeckte Leistungen abgerechnet zu haben. Des Weiteren soll er Geld eines Vereins auf sein Privatkonto überwiesen und Pachtforderungen nicht geltend gemacht haben. Der BGH stellte fest, dass es „keinen Rechtsfehler“ in der Entscheidung des Landgerichts gab.
Neuwahlen in Seeg
Aufgrund des Urteils stehen in Seeg bald Neuwahlen an. Während des Revisionsverfahrens konnte kein neuer Bürgermeister gewählt werden, weshalb der zweite Bürgermeister Lorenz Schnatterer die Geschäfte interimistisch übernahm. Der Seeger Gemeinderat hat bereits beschlossen, einen Neuwahltermin für Ende Juni anzustreben, welcher noch mit dem Landratsamt abgestimmt werden muss. Schnatterer hat jedoch erklärt, dass er selbst nicht für das Bürgermeisteramt kandidieren möchte.
Die Verurteilung umfasst zudem Betrug in 15 Fällen und Untreue in 37 Fällen. Der mitangeklagte Leiter des Pflegedienstes wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten verurteilt. Berktolds Anwalt zeigte sich enttäuscht über das Urteil und hielt das Strafmaß für überzogen, während Berktold selbst ebenfalls enttäuscht, jedoch die Entscheidung akzeptiert hat, wie Allgäuer Zeitung berichtete.