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Umzug mit Hindernissen: Lindauer Geschäftsfrau gründet in Schönau neu!

Die Lindauer Unternehmerin Sabine Gallinat hat entschieden, ihr Geschäft „Tea House Company 420“ von der Lindauer Insel nach Schönau zu verlagern. Diese Entscheidung wurde notwendig, da auf der Insel der Abstand zu Schulen und Kindergärten nicht eingehalten werden kann, während es in Schönau keine derartigen Einschränkungen gibt. Gallinat ist Mitgründerin und Vorsitzende des Cannabis-Social-Clubs Bodensee, der ebenfalls in die neuen Räumlichkeiten zieht.

Gallinat hat bislang selbst noch nie Cannabis konsumiert, ist jedoch von der Pflanze fasziniert. Ihr Geschäft verkauft eine Vielzahl von Hanf-Produkten, darunter Hüte, Taschen und Lebensmittel. Zudem plant der Cannabis-Social-Club, eigene Pflanzen anzubauen und Kochkurse anzubieten, obwohl das Anbauen aktuell noch nicht erlaubt ist. Gallinat hat alle Voraussetzungen für den Zulassungsantrag beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erfüllt.

Hürden für Anbauvereinigungen

In Bayern haben Anbauvereinigungen mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen, Genehmigungen zu erhalten. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verfolgt eine strenge Cannabis-Politik, und derzeit liegen 28 Anträge bei dem LGL vor, von denen bisher keiner genehmigt wurde. Bayern legt besonderen Wert auf die Einhaltung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), welches am 23. Februar 2024 im Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. März 2024 im Bundesrat genehmigt wurde. Das Inkrafttreten des Gesetzes erfolgt in zwei Stufen: Die allgemeinen Regelungen gelten ab dem 1. April 2024, während die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

Gallinat kritisiert die bürokratischen Hürden als geschäftsschädigend und plant, im Falle einer Gesetzesänderung rechtliche Schritte einzuleiten. Der Jugendschutz ist ihr dabei besonders wichtig; alle Mitglieder des Vereins müssen mindestens 23 Jahre alt sein. Der Verein hat zudem nicht vor, die maximal erlaubten 500 Mitglieder zu erreichen, da die Hälfte bereits ausreichend sei. Über die Hälfte der Mitglieder sind aus medizinischen Gründen beigetreten, und Gallinat plant, die THC- und CBD-Konzentration der Pflanzen an die Bedürfnisse dieser Mitglieder anzupassen.

Der Anbau von Cannabis und die damit verbundenen Regulierungen obliegen dem LGL, das die Anträge verwaltet und auch für die Überwachung des gemeinschaftlichen Anbaus zuständig ist. Anträge können ab dem 1. Juli 2024 gestellt werden. Zudem müssen die Vorstände jeder Anbauvereinigung einen Präventionsbeauftragten ernennen, der an spezifischen Schulungen teilnehmen muss, die vom Bayerischen Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung organisiert werden.

Die Schulungen für Präventionsbeauftragte beginnen im September 2024 und umfassen sowohl Online- als auch Präsenzformate. Für die Schulungen sind Anmeldungen erforderlich, wobei bayerische Anbauvereinigungen Priorität haben. Die Teilnahmegebühr beträgt 600 Euro.