Neubrandenburg

Vogelschutz verzögert Windkraft: Neue Zeit für Bürgerbeteiligung!

Der Regionale Planungsverband der Seenplatte hat die geplante Beratung und den Beschluss für Vorranggebiete zur Errichtung von Windkraftanlagen um sechs Monate verschoben. Grund für diese Verzögerung ist ein rechtlicher Prozess vor einem griechischen Gericht, der sich mit dem Schutz von Vogelarten in bestimmten Gebieten befasst. Laut einem Bericht von nordkurier.de klagte ein Ornithologenverband gegen den griechischen Innenminister wegen unzureichendem Schutz dieser Arten, was zu einer Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof führte.

Im September 2024 wird der EuGH ein Urteil fällen, das besagt, dass alle Arten mit europäischem Schutzstatus in die FFH-Verträglichkeitsprüfungen einbezogen werden müssen. Der Regionale Planungsverband sieht sich daher gezwungen, diese Verträglichkeitsprüfungen für die vorgesehenen Vorranggebiete zu ergänzen. Peter Seifert, der Geschäftsstellenleiter, erklärte, dass erneut ein Umweltgutachter eingestellt werden muss, um die erforderlichen Prüfungen durchzuführen. Der endgültige Beschluss über die Ausweisung der Gebiete wird erst im September 2025 ergehen.

Aktuelle Datenauswertungen und Bürgerbeteiligung

Derzeitig laufen lediglich neue Datenauswertungen; eine vor Ort stattfindende Vogelzählung ist nicht vorgesehen. Norbert Schumacher, Gründer der Initiative Freier Horizont, kritisierte das Fehlen aktueller Erhebungen im Wald und wies darauf hin, dass der Schwarzstorch zwar europäisch geschützt sei, jedoch in den spezifischen Planungsregionen nicht berücksichtigt werde. Schumacher und seine Mitstreiter sehen in dem bevorstehenden Urteil eine Chance, mehr Zeit für die Bürgerbeteiligung zu gewinnen. Geplant ist, dass Schumacher bei der nächsten Versammlung im Juli einen Antrag einbringt.

Schumacher geißelte zudem das Windkraft-an-Land-Gesetz, das von der gescheiterten Ampel-Regierung erlassen wurde, als einen der größten Fehler. Er forderte den Landesagrarminister Till Backhaus (SPD) auf, in den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen gegen dieses Gesetz vorzugehen.

Die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die FFH-Verträglichkeitsprüfung sind präzise formuliert. Wie auf bfn.de berichtet wird, stellen die Beurteilung und die Erheblichkeit von Beeinträchtigungen zentrale Fragestellungen dar. Die Erheblichkeit wird einzelfallbezogen ermittelt und ist entscheidend für die Zulässigkeit von Projekten, wobei eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erheblicher Beeinträchtigungen ausreichen kann, um ein Projekt als unzulässig zu erklären.