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Windkraft-Ausbau in Delitzsch: Was bedeutet das für die Region?

Am 28. März wird der Regionale Planungsverband (RPV) Leipzig-Westsachsen neue Pläne zu Vorranggebieten für Windparks vorstellen. Die Diskussion konzentriert sich auf 19 Flächen rund um die Städte Schkeuditz, Delitzsch und Eilenburg. Besonders betroffen ist Mockrehna, wo 5,1 % der Gemarkung als Vorranggebiet ausgewiesen werden soll. In Krostitz und Wiedemar wird in Betracht gezogen, dass mehr als 5 % der Freiraumfläche für Windkraft genutzt werden.

Schkeuditz und Taucha sind im Altkreis Delitzsch nicht als Vorranggebiete vorgesehen. In Eilenburg sind lediglich 0,7 % des Gemeindegebiets als Vorranggebiet markiert, während Laußig und Löbnitz nur 0,1 % der Fläche für Windkraft nutzen möchten. Die ungleiche Verteilung der Vorranggebiete ist auf verschiedene Faktoren wie Eignung, Konfliktpotenzial und Siedlungsdichte zurückzuführen.

Größte Vorranggebiete in der Region

Die zehn größten Vorranggebiete in der Region Delitzsch umfassen:

  • Mockrehna/Belgern-Schildau: 333,4 Hektar
  • Doberschütz/Mockrehna: 256,4 Hektar
  • Mockrehna/Doberschütz: 252,4 Hektar
  • Zschepplin: 235,9 Hektar
  • Wiedemar: 192,2 Hektar
  • Krostitz/Rackwitz: 168,2 Hektar
  • Wiedemar/Delitzsch: 157,4 Hektar
  • Delitzsch/Schönwölkau: 157,4 Hektar
  • Krostitz/Schönwölkau: 146,8 Hektar
  • Mockrehna/Thallwitz: 110,4 Hektar

Nach Berücksichtigung dieser Areale verbleiben nur 6,1 % der Flächen für das Zwei-Prozent-Ziel des RPV. Nach Abzug von Natura-2000-Gebieten stehen lediglich 5 % der Regionsfläche zur Verfügung. Zudem sind 39 % des Verbandsgebiets als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Von diesen sind 13 Gebiete für Windräder gänzlich ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie, dass 21 Landschaftsschutzgebiete Öffnungspotenzial für Windkraft bieten. Flächen mit technogener Vorprägung, wie beispielsweise Gewerbegebiete, gelten als geeignet. An der Autobahn A9 sind Flächen westlich von Kyhna und östlich von Wiedemar im Gespräch. Ein größeres Vorranggebiet zwischen Zschepplin und Krippehna sieht den Bau von 13 Windrädern vor, die bis zu 250 Meter hoch sein könnten.

Für den Flughafen Leipzig/Halle sowie andere Flugplätze gelten Einschränkungen durch Flugsicherung. Weiterhin muss bei der Planung der Windkraftprojekte der Abstand zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von mindestens 1000 Metern eingehalten werden. Um die Vorgaben zu erfüllen, muss der RPV bis Ende 2027 ausreichend Vorranggebiete ausweisen, da andernfalls ab 2028 auch Flächen im Außenbereich genutzt werden könnten. Kommunen sind hingegen befugt, eigene Pläne außerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete umzusetzen.

Am 28. März wird die Verbandsversammlung über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs entscheiden, die daraufhin von einer zweimonatigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefolgt wird.

Des Weiteren plant Bayern den Ausbau der Windenergie zur Verbesserung der Energieversorgung. In den bayerischen Regionen werden die Regionalplankapitel Windenergie fortgeschrieben und Vorrangflächen für Windenergieanlagen festgelegt. Die konkreten Standorte der Anlagen sind jedoch noch nicht bestimmt. Bei den Planungen sind zahlreiche Faktoren wie Windstärke, Anwohnerschutz und Naturschutz zu berücksichtigen.

Weitere Informationen über die Windenergie in Bayern sind in der Broschüre „Regionalplanung Windenergie Bayern“ sowie auf den entsprechenden Seiten des Energie-Atlas Bayern verfügbar, wie [stmwi.bayern.de](https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/regionalplaene/) berichtet.