
Am 21. März 2025 wurde am Amtsgericht Bayreuth ein Urteil gegen zwei Männer gefällt, die beschuldigt werden, im Industriegebiet Sprit gestohlen und ein Auto angezündet zu haben. Die Anklage stützte sich unter anderem auf Überwachungsvideos, die am 18. September aufgezeichnet wurden. Diese Aufnahmen zeigen ein Fahrzeug und eine Person, die sich in der Nähe einer Altpapier-Presse bewegen. Trotz dieser Beweise gestaltete sich die Beweisführung als schwierig.
Zusätzlich gab es während der Verhandlung eine Auseinandersetzung, die die Beleidigung des Richters zum Thema hatte. Die Urteile gegen die Angeklagten wurden am selben Tag verkündet, jedoch sind die genauen Details der Entscheidungen noch nicht veröffentlicht worden. Ob die Beweise aus den Überwachungsvideos letztlich ausreichten, um eine abschließende Verurteilung zu erwirken, ist unklar.
Rechtliche Rahmenbedingungen bei Videoüberwachung
Ein Eigentümer ist berechtigt, eine Überwachungskamera zu installieren, wenn diese ausschließlich auf sein eigenes Grundstück gerichtet ist. Die Installation darf jedoch nicht die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzen. Ein ständiges Gefühl des Überwachtwerdens kann die Unbefangenheit im Privatbereich gefährden. Außerdem sind Grundstückseigentümer angehalten, nur ihr eigenes Grundstück zu überwachen, wobei jegliche Erfassung benachbarter Grundstücke oder öffentlicher Bereiche unzulässig ist.
Das Urteil verdeutlicht die Rechte der Bürger hinsichtlich der Videoüberwachung und deren Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht, insbesondere in Fällen, in denen eine berechtigte Befürchtung der Überwachung besteht, etwa bei eskalierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten.