
Die Kreisgruppe Nürnberger Land des Bundes Naturschutz (BN) hat vor der geplanten Novelle des Jagdgesetzes gewarnt. Die Novelle sieht die Abschaffung der Abschussplanung vor, was Jägern die Anwendung von Vorgaben zur Wildbestandsregulierung entziehen könnte. Jagdminister Hubert Aiwanger beabsichtigt, dass die Abschussplanung nicht mehr zwingend angewendet werden muss, selbst in Jagdrevieren mit hohen Verbissquoten.
Eine aktuelle Auswertung zeigt alarmierende Zahlen: In vier von zehn Hegegemeinschaften im Nürnberger Land sind die Verbissquoten entweder zu hoch oder deutlich zu hoch. Herbert Barthel, Vorsitzender der BN-Kreisgruppe, stellte heraus, dass in fast der Hälfte des Landkreises die gesetzlich festgelegten Ziele für die Waldverjüngung nicht erreicht werden. Die BN-Kreisgruppe sieht daher dringenden Handlungsbedarf für eine stringentere Abschussplanung.
Dringlichkeit und Schutzbedarfe
In einem Appell fordert der BN, die Verbissbelastungen in den als „rot“ eingestuften Jagdrevieren zu reduzieren. Die Wälder im Nürnberger Land leiden zunehmend unter den Folgen der Klimakrise, was zu einer hohen Sterblichkeitsrate bei vielen Baumarten und einem Anstieg des Borkenkäferbefalls führt. Um einen stabilen Mischwald zu fördern, der unter dem Schutz der Altbäume aufwachsen kann, wird eine Regulierung der Wildbestände als notwendig erachtet.
Die BN-Kreisgruppe wirbt für eine waldfreundliche Ausrichtung der Schalenwildbejagung. Außerdem hat der Landesverband ein Schreiben an Landrat Armin Kroder geschickt, in dem gefordert wird, die Abschussplanung nach den gesetzlichen Zielvorgaben auszurichten und bestehende Verfahren zu überprüfen. Eine Analyse hat zudem ergeben, dass die behördliche Abschussplanung in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten zu weniger Verbiss und besseren Ergebnissen bei der Waldverjüngung geführt hat.
Die behördliche Abschussplanung ist ein geregelter Prozess, bei dem die Abschussquoten in Zusammenarbeit mit Betroffenen und Fachleuten festgelegt werden. Diese Planungen basieren auf Verbissgutachten, und Jäger sind verpflichtet, entsprechende Streckenlisten zu führen. Um die Bedeutung dieser Vorgehensweise zu unterstreichen, ist es wichtig, sich auch mit rechtlichen Aspekten der Abschussplanung auseinanderzusetzen.
Wie lexika.de berichtete, wurde beispielsweise in einem Verfahren zur Festsetzung eines Abschussplans für Gamswild entschieden, dass die rechtlichen Vorgaben für die Abschussplanung eingehalten werden müssen. Der Kläger hatte das Ziel, die festgesetzten Abschusszahlen abzusenken, doch das Verwaltungsgericht wies die Klage ab, da der Abschussplan über den Vorschlägen des Klägers lag und ein forstliches Gutachten hohe Verbissbelastungen nachwies. Dies belege einen überhöhten Wildbestand, was die Notwendigkeit einer angepassten Abschussplanung unterstreiche.