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Neue Badeordnung: Schwimmbäder in Lörrach und Weil am Rhein strenger!

In den Schwimmbädern von Lörrach und Weil am Rhein tritt eine neue Kleiderordnung in Kraft, die auf striktere Vorschriften abzielt. Wie SWR Aktuell berichtet, werden Unterwäsche und Straßenkleidung nicht mehr als Badebekleidung akzeptiert. Diese Maßnahmen sollen die Hygiene und die allgemeine Badeerfahrung verbessern.

Ab sofort sind nicht alle Arten von Badehosen erlaubt. Das Personal wird strenger auf die Einhaltung der Kleiderordnung achten und Verstöße ahnden. In einer Reaktion auf Beschwerden über lange und weite Badebekleidung haben Stammgäste des Laguna Badelandes bereits ihren Besuch reduziert. Die neuen Regelungen gelten ab sofort im Beckenbereich des Laguna Badelandes, während das Parkschwimmbad Lörrach im Mai mit den neuen Vorgaben starten wird.

Strengere Regeln für Badebekleidung

Die Vorgaben zur Badebekleidung schreiben vor, dass Badehosen eng anliegen und nur bis zum Knie reichen dürfen. Für Frauen muss die Badebekleidung an den Ellenbogen und Knien enden. Das Personal im Lörracher Parkschwimmbad wird durch Securitykräfte unterstützt, um die neuen Regeln durchzusetzen.

Email zur rechtlichen Lage: In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Erlaubnis von Badeshorts, wie mrwet.de hervorhebt. Die Vorschriften variieren von Schwimmbad zu Schwimmbad. Obwohl einige Einrichtungen kurze, eng anliegende Badehosen vorschreiben, haben andere keine spezifischen Vorgaben zur Badehosenlänge, solange diese sauber und handelsüblich sind. Es wird empfohlen, sich vor dem Besuch eines Schwimmbads über die geltenden Kleiderordnungen zu informieren, da die Anforderungen an die Badehosenlänge unterschiedlich sind.

Hygiene im Schwimmbad wird weniger durch die Badehosenlänge als durch Körperhygiene beeinflusst. Zudem müssen Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln, wie das Duschen vor dem Schwimmen, beachtet werden. In einigen Bädern gibt es auch spezielle Regelungen für den Zugang von Kindern.