Schweinfurt

Bürgermeister fordert Sofortmaßnahmen gegen Stadtlauringens Problem-Biber

Bürgermeister Friedel Heckenlauer von Stadtlauringen hat sich über einen sogenannten „Problem-Biber“ geäußert, der in der Gemeinde immer wieder für Schäden sorgt. Der Biber fällt Bäume, errichtet Dämme und staut Bäche, was zu Überflutungen auf Grundstücken, zur Übersäuerung von Wiesen und zu Schäden an Gebäuden führt.

In den letzten fünf Jahren haben Landwirte im Landkreis Schweinfurt jährlich zwischen 10 und 20 Entschädigungsanträge gestellt, die Schadenshöhen reichen dabei von 2.300 bis 9.500 Euro, hauptsächlich betreffend landwirtschaftliche Flächen. Im Jahr 2022 wurden im Landkreis bereits 67 Biberreviere mit jeweils 3 bis 7 Bibern kartiert. Heckenlauer plant, sich mit den Nachbarlandkreisen Haßberge und Bad Kissingen zusammenzuschließen, um ein Lösungskonzept zu fordern.

Schutzstatus und Entnahmegenehmigungen

Der Biber war im 19. Jahrhundert in Bayern nahezu ausgerottet, hat sich jedoch erholt. Laut dem bayerischen Umweltministerium leben mittlerweile rund 22.000 Biber in etwa 6.000 Revieren. Der Biber ist in Deutschland ein streng geschütztes Tier, ein Tötungsverbot gilt, doch in Bayern ist eine Entnahme unter bestimmten Bedingungen möglich. Seit 2016 existieren im Gemeindegebiet Stadtlauringen Entnahmegenehmigungen.

Das Bayerische Umweltministerium hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Schäden durch Biber zu minimieren. Hierzu zählen unter anderem Drahtgeflechte zum Schutz von Bäumen, Dammabsenkungen und der Aufbau von Elektrozäunen. Obwohl der Freistaat Bayern jährlich 600.000 Euro für Ausgleichszahlungen bereitstellt, kritisiert Heckenlauer, dass Grundstücksbesitzer nur anteilig entschädigt werden und die Auszahlung oft ein Jahr später erfolgt.

Naturschützer hingegen betonen die positiven Aspekte, die der Biber für die Umwelt hat, wie die Verbesserung der Wasserqualität und die Schaffung neuer Lebensräume. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die vom Biber gebotenen Ökosystemleistungen der Gesellschaft zugutekommen, während die negativen Auswirkungen durch Präventionsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen abgemildert werden.

Über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Bibern berichtet die Webseite Bussgeldkatalog.org, wonach Fangen, Verletzen oder Töten von Bibern in Deutschland als Ordnungswidrigkeit gilt und mit Bußgeldern geahndet werden kann. Diese variieren je nach Bundesland, wobei das Höchstbußgeld in Brandenburg bis zu 65.000 Euro beträgt, während in Bayern und vielen anderen Bundesländern Strafen von bis zu 50.000 Euro drohen. Zudem müssen Landwirte oft selbst die Kosten für die Entfernung von gefährlichen Biberdämmen tragen, wo dies rechtlich zulässig ist.