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Katzenrettung in Berlin: Kastration ist der Schlüssel zum Erfolg!

Das Tierheim Berlin hat in der aktuellen Katzensaison mit einem Anstieg an verwilderten Katzenbabys zu kämpfen. Die Pfleger des Tierheims stehen vor der Herausforderung, viele Tiere unterzubringen, während es ein bestehendes Kapazitätslimit gibt. Um die Situation zu verbessern, appellieren Tierschützer an die Katzenbesitzer, ihre freilaufenden Katzen kastrieren zu lassen. In Berlin leben schätzungsweise rund 10.000 Straßenkatzen, viele von ihnen bringen im Frühling Nachwuchs zur Welt. Die Lebensbedingungen für diese Tiere sind oft prekär, was häufig zu einem frühzeitigen Tod führt.

Zu den dringend benötigten Maßnahmen zählen die Kastration von verwilderten Hauskatzen und die Aufklärung der Katzenbesitzer über die Bedeutung dieser Schritte. Es gibt jedoch zahlreiche Katzenhalter, die trotz der bestehenden Katzenschutzverordnung ihre Tiere nicht kastrieren lassen. Die Kastrationskosten variieren je nach Geschlecht des Tieres und der Tierarztpraxis. Laut Tierheim-Sprecherin Inaiê Marcondes Macedo sollten Katzenbesitzer die Preise vergleichen, da Tierärzte gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen. Die Kosten für die Kastration eines Katers belaufen sich auf mindestens 150 Euro, während die Kastration einer Katze mit mindestens 225 Euro zu Buche schlägt.

Kastrationsgutscheine für Bedürftige

Das Tierheim bietet zudem Kastrationsgutscheine für bedürftige Katzenhalter an, die zwischen 50 und 75 Euro liegen. Um einen solchen Gutschein zu erhalten, müssen die Antragsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen, da die Aktion über Spendengelder finanziert wird. Weitere Informationen zu diesem Programm sind auf der Website des Tierheims erhältlich, wie Berlin Live berichtet.

Die rechtliche Grundlage für den Katzenschutz in Berlin ist die am 20. Mai 2021 verabschiedete Verordnung, die den § 13b des Tierschutzgesetzes ändert. Diese Regelung zielt darauf ab, freilebende Katzen vor Schmerzen und Leiden zu schützen. Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet Berlin, und die neuen Bestimmungen beinhalten unter anderem, dass fortpflanzungsfähige Katzen keinen unkontrollierten freien Auslauf haben dürfen. Zudem müssen nicht fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Ausgang gekennzeichnet und registriert werden, was die Haltungspersonen auf eigene Kosten zu besorgen haben, wie auf der Seite des Tierschutz Berlin beschrieben wird (Tierschutz Berlin).

Die Verordnung sieht auch vor, dass im Falle von Verstößen gegen die Vorschriften die Behörde die Unfruchtbarmachung der betroffenen Katzen auf Kosten der Haltungsperson anordnen kann. Hierbei ist zu beachten, dass Fristen zur Identifizierung der Haltungsperson festgelegt sind, und Nachweise über die Kastration sowie die Registrierung vorgelegt werden müssen.