
In Bielefeld kam es am Sonntag, dem 6. April 2025, zu einem Vorfall auf einem Spielplatz, bei dem ein vierjähriger Junge unbemerkt ans Steuer eines Autos setzte. Das Fahrzeug durchbrach den Zaun des Spielplatzes und kam an einer Wippe zum Stehen. Glücklicherweise gab es bei diesem Ereignis keine Verletzten, jedoch entstand Sachschaden. Der Notruf bei der Leitstelle ging um 15:25 Uhr ein, und die Einsatzkräfte bestätigten den Vorfall beim Eintreffen vor Ort. Nach ersten Informationen hatte das Auto zuvor einen Teil des Spielplatzes befahren, wobei zu keinem Zeitpunkt Gefahr für andere Personen bestand. Ermittlungen laufen, um festzustellen, ob das Auto durch den Jungen selbstständig in Bewegung gesetzt wurde oder aufgrund eines nicht korrekt gesicherten Getriebes.
Dieser Vorfall wirft Fragen zur Aufsichtspflicht von Erwachsenen bei der Beaufsichtigung von Kindern auf. Ähnliche Situationen wurden bereits in der Vergangenheit gerichtlich thematisiert. Laut einem Bericht von [RA Kotz](https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-mit-kleinkind-aufsichtspflicht-gegenueber-2-jaehrigen-kind.htm) wurde beispielsweise in einem Fall entschieden, dass Aufsichtspersonen eine hohe Verantwortung tragen, insbesondere auf nicht gesicherten Spielplätzen. In einem Unfallfall wurde das Kleinkind von einem Auto erfasst, nachdem es unbemerkt das Gelände verlassen hatte. Das Gericht stellte eine Teilschuld bei der Autofahrerin und eine Haftung der Aufsichtspersonen fest. Die Entscheidung unterstreicht die Anforderungen an die Beaufsichtigung von Kleinkindern und die Notwendigkeit, potenzielle Gefahren vorausschauend zu erkennen.