Krefeld

Rasender Krefelder ohne Führerschein: Drogen am Steuer entlarvt!

Ein 44-Jähriger wurde am Donnerstag in Krefeld von der Polizei gestoppt, nachdem er auf der St. Töniser Straße mit 30 km/h über dem erlaubten Limit fuhr. Bei der Kontrolle gegen 20 Uhr fiel den Beamten ein starker Marihuanageruch aus dem Fahrzeug auf, was die Verdachtsmomente für einen Drogenkonsum verstärkte.

Ein anschließender Drogenvortest bestätigte den Verdacht. Der Fahrer wurde daraufhin zur Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Weiterhin versuchte er, seinen vor Jahren verlorenen Führerschein mit einer Fälschung zu verschleiern. Aufgrund dieser Verstöße sieht er sich nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung gegenüber, wie RP-Online berichtete.

Rechtliche Konsequenzen des Fahrens unter Drogeneinfluss

Fahren unter Drogeneinfluss kann in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Betroffene müssen mit strafrechtlichen Sanktionen sowie verwaltungsrechtlichen Maßnahmen rechnen, wie dem Entzug der Fahrerlaubnis. Der § 316 StGB bestraft das Fahren im Zustand der Fahruntüchtigkeit durch Drogen mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen. In besonders schweren Fällen, wie beispielsweise bei der Gefährdung des Straßenverkehrs, sind noch höhere Strafen möglich.

Der Führerscheinentzug erfolgt gemäß § 69 StGB, wobei eine Neuerteilung nach Ablauf einer Sperrfrist und einer erfolgreichen Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich ist. Des Weiteren sieht § 24a StVG vor, dass der Nachweis von Drogen im Blut eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister und einem Monat Fahrverbot belegt wird. Bei wiederholten Verstößen können die Geldbußen und Fahrverbote weiter steigen, wie anwalt.de erläutert.

Die Blutentnahme zur Feststellung des Drogenkonsums unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Seit 2017 können auch Staatsanwälte und Polizeibeamte eine solche anordnen. Es ist erforderlich, dass die Blutentnahme von einem approbierten Arzt durchgeführt wird; andernfalls können die Beweismittel als unverwertbar gelten. Es wird empfohlen, rechtlichen Beistand zu suchen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen und mögliche Verteidigungsstrategien zu entwickeln.