
Im Kreis Mayen-Koblenz ist das Thema der Krankenhausreform und der medizinischen Versorgung während des vergangenen Bundestagswahlkampfes nur geringfügig behandelt worden. Die Diskussionen drehten sich hauptsächlich um die notwendige Grundsatzentscheidung zu Investitionen in die marode Infrastruktur, einschließlich des Gesundheitssystems. Anhaltende Insolvenzen im Bereich der stationären Versorgung tragen zur Bedrohung des Kliniksterbens bei. Besonders betroffen sind ländliche Regionen in Rheinland-Pfalz.
In Reaktion auf diese Entwicklungen haben die Kreistagsfraktionen Freie Wähler Mayen-Mittelrhein-Mosel (FWM3) und Die Linke Maßnahmen gegen die Insolvenzgefahren in der Übergangsphase gefordert. Beide Fraktionen setzen sich nicht nur für eine flächendeckende stationäre Versorgung in ganz Rheinland-Pfalz ein, sondern unterstützen auch die Forderung der Landes-CDU nach einem Krankenhausfonds zur Bereitstellung benötigter Gelder. Insbesondere im Kreis Mayen-Koblenz ist es den Fraktionen ein Anliegen, das Leistungsspektrum des Elisabethkrankenhauses in Mayen zu erhalten und auszubauen. Sie sehen die notwendige Etablierung einer gut ausgestatteten Eifelklinik als entscheidend für die wohnortnahe medizinische Grund- und Regelversorgung an und fordern eine zügige politische Umsetzung dieser Daseinsvorsorge.
Neue Krankenhausfinanzierung
Die Diskussion über die Krankenhausreform ist vor dem Hintergrund eines neuen Finanzierungssystems für Krankenhäuser zu betrachten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium wird die sogenannte Vorhaltevergütung eingeführt, die es Krankenhäusern ermöglicht, unabhängig von erbrachten Leistungen finanzielle Mittel zu erhalten, solange sie das Angebot und die Strukturen bereit halten. Unter diesem neuen System werden 60% der bisherigen Fallpauschalen über den Vorhalteanteil gesichert, während 40% durch tatsächliche Behandlungsfälle erwirtschaftet werden müssen.
Darüber hinaus wird die Vorhaltevergütung nur an Krankenhäuser ausgezahlt, die eine spezifische Leistungsgruppe zugewiesen bekommen haben und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die finanziellen Mittel für das Vorhaltebudget werden aus den bestehenden Fallpauschalen ausgestaltet, wobei die vollständige Refinanzierung der Pflege in Krankenhäusern unberührt bleibt. Die Personalkosten für die Pflege werden weiterhin nach dem Selbstkostendeckungsprinzip über das Pflegebudget finanziert. Zudem erhalten Krankenhäuser Zuschläge für spezielle Bereiche wie Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, spezielle Traumatologie, Intensivmedizin und Notfallversorgung.