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Klage der AfD gegen Kreistage: Gericht lehnt Berufung ab!

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat die Klagen der AfD-Fraktionen gegen die Kreistage von Stormarn und Pinneberg abgewiesen. Diese Klage wurde im Juli 2023 eingereicht, nachdem die vorgeschlagenen Kandidaten der AfD in den jeweiligen Gremien nicht gewählt wurden.

In der Entscheidung stellte die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts fest, dass in der Nichtwahl keine Rechtsverletzung vorliegt. Die Richter betonten, dass die Kreisordnung ein Wahlrecht, jedoch kein Recht auf Wahl beinhaltet. Dies betrifft insbesondere die Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses im Kreistag Stormarn, die am 23. Juni 2023 abgelehnt wurde und die auf eine Klage der AfD-Fraktion zurückgeht, die das alleinige Vorschlagsrecht für dieses Amt besitzt.

Wahlverhalten und politische Stellungnahmen

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde von den Kreispräsidenten Helmut Ahrens (CDU) und Hans-Werner Harmuth (CDU) mit Erleichterung aufgenommen. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da die schriftliche Urteilsbegründung noch aussteht. Innerhalb eines Monats haben die AfD-Fraktionen die Möglichkeit, Berufung beim Oberverwaltungsgericht Schleswig einzulegen. Die AfD-Fraktion im Pinneberger Kreistag plant, die mögliche Berufung mit ihrem Rechtsanwalt zu prüfen, während die Fraktion Stormarn noch keine Stellungnahme abgegeben hat.

Hintergrund der Nichtwahl ist ein gemeinsames Positionspapier von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW, in dem ein „parteiübergreifendes“ Wahlverhalten gefordert wird. Vertreter der genannten Parteien fordern, dass unabhängig von der Person keine Mitglieder der AfD gewählt werden. Arnulf Fröhlich, der von der AfD vorgeschlagene Kandidat, äußerte dazu, dass diese Vorgaben eine politische Obstruktion darstellen und gegen den Gleichheitssatz sowie den Minderheitenschutz im Kommunalrecht verstoßen.

Für weitere Informationen über die Klage der AfD-Fraktion im Kreistag Stormarn und deren Hintergründe, veröffentlichte afd-sh.de Einzelheiten zu dem Verfahren und der abgelehnten Wahl.

Hinweise zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts können in dem Bericht von ndr.de nachgelesen werden.