
Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat erneut auf wichtige Entwicklungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz im Bauwesen hingewiesen. In einem aktuellen Bericht wird betont, dass sowohl der neue Koalitionsvertrag als auch die geplanten gesetzlichen Änderungen sowohl Chancen als auch Risiken für Bauherren und Sanierer bergen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker betonte, dass es positive Signale im Koalitionsvertrag gibt, speziell in Bezug auf den Schutz von Wohnungskäufern vor den Folgen von Bauträgerinsolvenzen. Doch gleichzeitig warnt der Verband vor den gravierenden Konsequenzen dieser Insolvenzen, die oft in halbfertigen Baustellen enden.
BSB fordert eine zügige Umsetzung der angekündigten Gesetzesinitiative, um die Käufer im Interesse des Wohnungsmarktes zu schützen. Ein Fokus liegt auf eigenkapitalersetzenden Maßnahmen, um Wohneigentum zu fördern. Dennoch wird die unklare Positionierung zur Reform des Heizungsgesetzes als unbefriedigend beurteilt. Die Verunsicherung der Verbraucher, die durch vergangene Debatten entstanden ist, führt dazu, dass viele geplante Investitionen verschoben werden.
Risiken durch unzureichenden Verbraucherschutz
Entscheidungen über den Fortgang des Bauvorhabens müssen schnell getroffen werden, um für Käufer negative Folgen zu vermeiden. Andernfalls könnten sie durch „steckengebliebene Verträge“ in eine jahrelange Hängepartie geraten, die existenzbedrohend sein kann. Der BSB hatte deshalb zuvor gefordert, die Voraussetzungen zur Bildung einer werdenden Wohneigentümergemeinschaft zu verbessern. Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz wird voraussichtlich jedoch ohne besseren Schutz für Wohnungskäufer verabschiedet, was die Befürchtungen des BSB weiter verstärkt.
Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen den Wohnungsbau in Deutschland beeinflussen wird. Die Unsicherheiten und Risiken, die durch die aktuellen Entwicklungen entstehen, verlangen nach einer genauen Beobachtung.
Für weitere Informationen zu den Risiken und Änderungen im Bauwesen, lesen Sie die Berichte auf kabinett-online.de und bsb-ev.de.