
Der Weiterbau der A1 in der Eifel wird vorerst auf den 18. Juni 2025 verschoben. Dies wurde bekannt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine für den 30. April geplante mündliche Verhandlung verschoben hat. Der Grund für die Verlegung liegt in der Zivilprozessordnung, wo eine solche Terminverschiebung nur aus „erheblichen Gründen“ möglich ist, wie [ksta.de](https://www.ksta.de/region/euskirchen-eifel/kreis-euskirchen/eifel-verhandlung-zum-a1-weiterbau-wird-auf-juni-verschoben-1003447) berichtete.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz haben der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie verschiedene Ortsgemeinden aus Ahrweiler und Vulkaneifel Klage eingereicht. Mit dieser Klage streben die Antragsteller an, den als rechtswidrig betrachteten Weiterbau zu stoppen. Die Bürgermeisterin von Blankenheim, Jennifer Meuren, kommentierte, dass die Gemeinde die Entscheidung des Gerichts mit Spannung erwarte. Aktuell sind Ausgleichsflächen der Autobahn GmbH für den auf der geplanten Trasse vorgesehenen Gewerbepark eingeplant.
Hintergründe der Klage
Die Klage wurde fristgerecht beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und wird dabei vom NABU sowie weiteren Verbänden und Privatpersonen unterstützt. BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub äußerte, dass die geplante Autobahn durch die Eifellandschaft angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise nicht mehr zeitgemäß sei. Zudem kritisieren BUND-Sachverständige den häufig als unausgleichbar für Arten- und Klimaschutz betrachteten Weiterbau als Verschwendung von Steuergeldern.
Die Bürgerinitiative hebt hervor, dass erhebliche Fehler beim Nachweis der Planrechtfertigung vorliegen und dass das Verkehrsaufkommen durch den Landesbetrieb Mobilität überschätzt wurde. Auch die Anbindung der Autobahn in Nordrhein-Westfalen sei unzureichend, was zu mehr Durchgangsverkehr führen könnte. Unter Hinweis auf mögliche erhöhte Risiken bei Hochwasser- und Starkregenereignissen durch Verteufelung im Einzugsgebiet der Ahr fordert der BUND zudem eine Überprüfung der Prioritätenliste der Bundesregierung bei Verkehrsprojekten und eine Neubewertung des Bundesverkehrswegeplans 2030, wie [bund-rlp.de](https://www.bund-rlp.de/service/presse/detail/news/a1-klage-gegen-autobahn-bau-eingereicht/) berichtete.