
Ein 55-jähriger Mann aus Ebersberg, Paul E., steht derzeit vor dem Landgericht München II, da er beschuldigt wird, die Pflegekasse betrogen zu haben, während er an Krebs erkrankt war. Laut einem Bericht von Merkur wurde Paul E. im August 2024 bereits vom Amtsgericht Ebersberg wegen Betrugs an der Pflegekasse verurteilt. Die Strafe beträgt 90 Tagessätze, was insgesamt 6300 Euro ausmacht.
Die betrügerischen Handlungen sollen zwischen 2021 und 2023 erfolgt sein, wobei Paul E. unrechtmäßig Pflegegeld in Höhe von rund 2200 Euro bezogen haben soll. Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft von einem Schaden von mehr als 13.000 Euro aus. Der Angeklagte leidet an einer aggressiven Form von Krebs und chronischer Erschöpfung. Seine Frau kümmert sich seit April 2021 um ihn, unterstützt von seinen Kindern. Es gab jedoch erhebliche Schwierigkeiten mit der Bürokratie und der Pflegekasse, da Paul E. nicht alle Informationen rechtzeitig aktualisiert hatte. Er selbst bestreitet die Vorwürfe und hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Seine persönliche Situation wurde weiter schwierig, da seine Ehe zerbrach, er aus der gemeinsamen Wohnung auszog und es zu familiären Problemen kam, einschließlich der Versteigerung einer Immobilie sowie einem psychischen Zusammenbruch eines seiner Söhne. Letztlich stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, nachdem Paul E. 500 Euro an die Kinderkrebshilfe Ebersberg überwiesen hatte.
Warnung vor Betrugsmaschen
In einem weiteren Kontext warnt die Polizei vor Betrügern, die gezielt ältere und hilfsbedürftige Menschen ansprechen, wie t-online berichtet. Diese Telefonbetrüger geben sich als Mitarbeiter von angeblichen Pflegekassen aus und verwenden persönliche Informationen über familiäre Verhältnisse und Pflegegrade, um ihre Opfer zu manipulieren.
Nach einem solchen Anruf erhalten die Betroffenen häufig Post mit einer Übersicht über mögliche Leistungen sowie einer Rechnung über 129 Euro. Ein Betroffener berichtete von einem Anruf mit Düsseldorfer Vorwahl, den er in Anbetracht der aktuellen Situation seines Schwiegervaters für legitim hielt. Diese Masche ist seit 2022 bekannt und erfährt derzeit einen Anstieg in ihrer Anwendung. Die Polizei empfiehlt, sofort aufzulegen, sollten solche Anrufe eintreffen. Die im Zusammenhang mit Pflege erbrachten Leistungen sind für gesetzlich und privat Versicherte kostenlos, und bei Erhalt einer Rechnung besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Außerdem rät die Polizei, sich am Telefon nicht unter Druck setzen zu lassen und Informationen im Bekanntenkreis oder im Internet zu überprüfen.