
Ein 27-jähriger Mann gerät am Bahnhof Rottweil in eine gefährliche Situation, nachdem er seinen Zug verpasst hatte. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann nach einer Raucherpause zu seinem Zug zurückkehren wollte. Trotz seiner Bemühungen zur rechtzeitigen Rückkehr schlossen sich die Türen des Zuges, bevor er einsteigen konnte, und der Zug setzte sich in Bewegung.
Um sein Gepäck, das er im Zug gelassen hatte, nicht zu verlieren, rannte der Mann dem Zug hinterher und sprang auf die Kupplung zwischen der Lok und dem ersten Wagen. Der Lokführer bemerkte den Vorfall und reagierte sofort, indem er eine Notbremsung einleitete. Prompt nahmen Polizeibeamte die Personalien des Mannes auf, der nun mit einer Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen muss.
Rechtliche Konsequenzen
Der Vorfall wirft Fragen zu den rechtlichen Konsequenzen auf, die im Zusammenhang mit einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr stehen. Personen, die die Sicherheit des Schienenverkehrs gefährden, indem sie beispielsweise Anlagen oder Beförderungsmittel gefährden, können nach § 315 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden. Auch der Versuch solcher Taten ist strafbar, und in Fällen mit schwerwiegenden Folgen können die Strafen entsprechend höher ausfallen, wie Dejure berichtet.