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Bürgergeld wird Grundsicherung: Die wichtigsten Änderungen im Überblick!

Mit der neuen Koalition aus CDU und CSU stehen massive Reformen des Bürgergeldes bevor. In einem aktuellen Bericht von fr.de wird festgehalten, dass das Ziel dieser Reformen darin besteht, Erwerbslose schneller aus dem Bezug von Grundsicherungsleistungen zu bringen. Die Jobcenter sollen dazu in die Lage versetzt werden, Sanktionen schneller und unbürokratischer auszusprechen. Bei wiederholter Ablehnung von Jobangeboten droht den Betroffenen der vollständige Leistungsentzug.

Ein weiteres wichtiges Element der Reform ist die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs, der in der vergangenen Ampel-Koalition abgeschafft wurde. Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), kritisiert diese Rückabwicklung der Fortschritte, die das Bürgergeld gebracht hat. Dagmar Brendel, Jobcenter-Chefin in Berlin-Neukölln, sieht trotz der Kritik die Verbesserung der Beratungsqualität als einen gewinnbringenden Aspekt des Bürgergeldes, was auch die Kooperationspläne im Integrationsprozess stärken könnte. Sie betont, dass auch unter Hartz IV Qualifizierung wichtig war und erklärt, dass die Jobcenter sich mehr auf Beratung, Unterstützung und Förderung konzentrieren wollen, anstatt ausschließlich Sanktionen auszusprechen.

Änderungen der Grundsicherung

Wie gegen-hartz.de berichtet, wurde im Koalitionsvertrag die Umbenennung des Bürgergeldes zurück in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschlossen. Diese Umbenennung erfolgt jedoch ohne eine umfassende Neugestaltung; einige Regelungen des Bürgergeldes werden zurückgenommen. Der Begriff „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ war zuvor bereits unter Hartz IV und dem Bürgergeld verankert.

Die geplanten Änderungen gelten großteils als kosmetischer Natur, da verbindliche Zusagen zu den neuen Unterstützungsleistungen wie persönliche Beratung, Gesundheitsförderung und der finanziellen Ausstattung der Jobcenter fehlen. Der Koalitionsvertrag sieht ein schnelleres und unbürokratischeres Sanktionsverfahren vor, inklusive der Abschaffung von Karenzzeiten für das Schonvermögen, wobei die Lebensleistungen der Antragsteller Berücksichtigung finden sollen.

Auch die Regelungen der Regelsätze werden an ältere Rechtsstände angepasst, was die Unsicherheit über die geplanten Berechnungsgrundlagen verursacht. Während im Koalitionsvertrag keine „Pflichtarbeit“ hervorgehoben wird, sollen Anreize zur Arbeitsaufnahme geschaffen werden. Generell bleibt die Grundstruktur der sozialen Sicherung jedoch nahezu unverändert, allerdings wird der Vermittlungsvorrang verstärkt. Experten befürchten aufgrund der Reformen einen „Drehtüreffekt“, bei dem Personen schnell in niedrig bezahlte Arbeiten vermittelt werden und anschließend wieder im Leistungsbezug landen.