Miesbach

E-Foil auf dem Tegernsee: Verbotsverfahren gegen Rottacher Surfer!

Am Dienstag, dem 15. April 2025, wurde auf dem Tegernsee im Landkreis Miesbach ein E-Foil-Surfboard beobachtet. Dieses wurde von einem 61-jährigen Mann aus Rottach-Egern gefahren. E-Foils, die eine elektrische Antriebsquelle nutzen, sind gemäß der Bayerischen Schifffahrtsverordnung ohne die Genehmigung des Landratsamtes Miesbach nicht erlaubt. Allerdings werden Genehmigungen für den Betrieb von E-Foils auf dem Tegernsee grundsätzlich nicht erteilt.

Ein aufmerksamer Tegernseer bemerkte das E-Foil und meldete den Vorfall um 16:40 Uhr bei der Polizeiinspektion Bad Wiessee. Die Polizei traf den Fahrer vor Ort an und belehrte ihn über die geltenden Bestimmungen. Da der Betrieb des E-Foils eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wie innpuls.me berichtet.

Verstöße gegen die Schifffahrtsverordnung

Die Gesetzeslage hinsichtlich E-Foils am Tegernsee ist klar: Aufgrund der motorisierten Antriebe ist deren Einsatz ohne die entsprechende Genehmigung untersagt. Die Polizei stellte fest, dass der 61-jährige Mann mit seinem E-Foil gegen diese Vorschriften verstoßen hat. Wingfoilen, eine ähnliche Sportart mit herkömmlichen Boards, hat sich am Tegernsee hingegen als Trendsport etabliert.

Die Beobachtungen und die darauf folgende Anzeige der Polizei sind Teil der Bemühungen, die Einhaltung der Schifffahrtsverordnung zu überwachen und die Sicherheit auf dem Tegernsee zu gewährleisten, wie merkur.de erwähnt. Der Vorfall hebt die Bedeutung der Vorschriften für den Wassersport hervor, um potenzielle Gefahren zu minimieren und die Freizeitnutzung des Sees zu regulieren.