Cottbus

Osterfeuer in Cottbus unter strengen Auflagen: Gefahren im Blick!

Am Samstag, den 19. April 2025, dürfen in Cottbus alle 14 genehmigten Osterfeuer stattfinden, wie Niederlausitz Aktuell berichtete. Diese Entscheidung wurde vom Ordnungsamt nach einer Kontrolle getroffen, trotz der hohen Waldbrandgefahr, die für die Region besteht.

Um die Sicherheit zu gewährleisten, gelten strenge Auflagen für die Veranstaltungen. So müssen die Feuer auf eine maximale Größe von 5 x 3,5 Metern (Breite x Höhe) verkleinert werden. Darüber hinaus müssen die direkten Umgebungen der Feuerplätze gründlich bewässert werden. Die Antragsteller sind sich der Waldbrandgefahr bewusst und arbeiten konstruktiv mit den Behörden zusammen. Private Feuer in Gartenanlagen oder auf Privatgrundstücken sind aufgrund der Gefahrenlage nicht erlaubt. Die Bürger werden angehalten, nur an den genehmigten Osterfeuer-Veranstaltungen teilzunehmen.

Genehmigte Standorte und Waldbrandgefahr

Die genehmigten Standorte für die Osterfeuer sind wie folgt:

  • Branitz: Fläche der ehemaligen Großgärtnerei
  • Döbbrick: Freifläche neben Dissener Weg und Zum Landgraben
  • Gallinchen: Freifläche hinter der KiTa „Am Storchennest“
  • Kahren: Richtung Nutzberg links
  • Kiekebusch: Freifläche hinter der Karlshofer Straße 1
  • Maiberg: Freifläche in Richtung Drehnow an der Spree
  • Sielow: Ausbau Erlengrund
  • Sachsendorf: Sportplatz SG-Sachsendorf 1904 e.V.
  • Schlichow: Nähe Ortseinfahrt
  • Schmellwitz: Festwiese des KGV „Fleißige Hand“
  • Skadow: Wiese Spreeaue
  • Ströbitz: Zwischen Ströbitzer Hauptstraße und Zum Flughafen
  • Willmersdorf: Brachland zwischen Dorfstraße 8 und den Bahngleisen

Die Waldbrandgefahr ist in Südbrandenburg besonders hoch, es gilt die Gefahrenstufe 5 in allen Landkreisen der Region. Einige Osterfeuer in Brandenburg wurden bereits abgesagt. So wurde mitgeteilt, dass in Wittenberge, Prignitz, das geplante Osterfeuer aufgrund hoher Waldbrandgefahr nicht stattfinden kann, wie rbb24 berichtete. In der Prignitz gilt die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe vier, die in sechs weiteren Landkreisen ebenfalls ausgerufen wurde.