Germersheim

Radweg an der Südpfalzkaserne: Endlich wieder für alle nutzbar!

Der Rad- und Fußweg entlang der Südpfalzkaserne ist wieder für die allgemeine Nutzung zugelassen. Dies wurde durch eine Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) und der Stadt Germersheim nach längerer Diskussion ermöglicht. Der Weg war zuvor als Privatweg ausgewiesen, sodass der Durchgang für Unbefugte verboten war. Auf diesem Bundesgelände war der Weg seit etwa einem Jahr nicht offiziell nutzbar.

Ein zentraler Streitpunkt war die Verkehrssicherungspflicht, die der Bund auf die Stadt übertragen wollte. Die Stadt Germersheim konnte diese Pflicht jedoch nicht auf privaten Flächen übernehmen. Der Rad- und Fußweg wurde rechtlich mit einem Forst- oder Radweg gleichgestellt, für die außerhalb geschlossener Ortschaften keine Räumpflicht besteht. Dadurch übernimmt die Stadt keine Unterhaltspflichten, haftet jedoch für Schäden, die aus dem Radverkehr entstehen.

Hinweisschilder und Entfernungen

Der Abschnitt des Weges ist Teil diverser touristischer Südpfalz-Radrouten. In Kürze werden grün-weiße Hinweisschilder montiert, und die vorübergehenden Radweg-Umleitungsschilder wurden bereits entfernt. Die BIMA wird die Demontage der weißen Verbotsschilder vornehmen.

In einem anderen Zusammenhang wird auf die Verkehrssicherungspflicht hingewiesen, die für Radwege von großer Bedeutung ist. Radfahrer können Schadensersatzansprüche nach §§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG geltend machen, wenn sie durch gefahrbringende Umstände, wie etwa einen abbrechenden Ast, verletzt werden. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle sind Gemeinden für die Verkehrssicherheit auf Radwegen zuständig. Dies umfasst auch den Schutz vor Gefahren durch Bäume, welche regelmäßig auf ihren Zustand überprüft werden müssen, um Unfälle zu verhindern, wie haerlein.de berichtet.