
In Bielefeld kam es am Sonntagabend, dem 13. April, zu einem beängstigenden Vorfall, bei dem ein fünfjähriger Junge beinahe von einem Auto erfasst wurde. Der Junge war gemeinsam mit seinem 50-jährigen Vater auf dem Weg, einen Zebrastreifen an der Bleichstraße in Höhe der Straße Lohbreite zu überqueren.
Während sie den Fußgängerüberweg betraten, hielt ein Autofahrer korrekt vor dem Zebrastreifen an. Ein anderer Fahrer jedoch, der ein Audi TT oder einen Mercedes fuhr, überholte mit hoher Geschwindigkeit und gefährdete damit die beiden Fußgänger. Der Vater reagierte reflexartig, zog seinen Sohn zurück und verhinderte somit Verletzungen des Kindes, stürzte jedoch selbst und erlitten leichte Verletzungen. Der überholende Autofahrer setzte seine Fahrt in Richtung Am Stadtholz fort, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Die Polizei bittet mögliche Zeugen des Vorfalls, sich unter der Nummer 0521 5450 zu melden.
Verkehrsregeln und Bußgelder
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist entscheidend, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Für Verstöße gegen die Regeln an Fußgängerüberwegen sind die Bußgelder hoch. Diese reichen von 80 Euro für das Überholen an einem Fußgängerüberweg, wenn ein Bevorrechtigter überqueren möchte, bis zu 120 Euro bei einem Unfall, bei dem ebenfalls ein Punkt in Flensburg verhängt wird, wie [bussgeld-info.de](https://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-fussgaengerueberweg/) ausführt.