Starnberg

79-Jähriger Starnberger fährt wiederholt ohne Führerschein – Auto beschlagnahmt!

Ein 79-jähriger Mann aus Starnberg wurde kürzlich wiederholt ohne Führerschein beim Autofahren erwischt. Laut Antenne.de kontrollierte die Polizei den Mann insgesamt achtmal unerlaubt am Steuer. Besonders bemerkenswert ist, dass er innerhalb von nur sechs Wochen im Dezember und Januar viermal mit einem Fahrzeug aufgegriffen wurde, während ihm bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Bis Anfang April wurde er zudem weitere vier Male ohne Führerschein kontrolliert, wobei die Polizei davon ausgeht, dass er möglicherweise noch weitere Fahrten unternommen hat.

Der Mann ist Unternehmer und benötigt das Auto für berufliche Fahrten. Aufgrund der Vielzahl an Verstößen erließ die Staatsanwaltschaft einen Beschlagnahme-Beschluss für das Fahrzeug, das er im Dezember und Januar gefahren hatte. Bei seinen späteren Fahrten benutzte der 79-Jährige ein anderes Auto. Ob er das beschlagnahmte Fahrzeug zurückbekommt, wird von dem weiteren Verlauf des Strafverfahrens abhängen. Gegen den Mann wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Rechtliche Konsequenzen

Wie Bussgeldkatalog.org berichtet, ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland eine Straftat. Es gestattet Personen nur, Fahrzeuge zu führen, wenn sie dafür die entsprechende Fahrerlaubnis, also einen Führerschein, besitzen. Um diese zu erlangen, sind sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen erforderlich.

Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn jemand ein Fahrzeug führt, ohne jemals einen Führerschein besessen zu haben oder während eines Fahrverbots. Wiederholungstäter können mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft werden, während fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen geahndet werden kann. In der Regel erhalten Ersttäter eine Geldstrafe, während wiederholte Verstöße härtere Strafen nach sich ziehen können.