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Korruption im Marien-Hospital: Angeklagte fordern Revision der Urteile!

In einem aufsehenerregenden Korruptionsprozess am Marien-Hospital in Euskirchen hat die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn am 10. April Urteile gegen mehrere Angeklagte verkündet. Unter den Verurteilten befinden sich der ehemalige Geschäftsführer der Stiftung sowie der technische Leiter und ein Bauunternehmer, die in die Untreue und Bestechlichkeit des Klinikbetriebs verwickelt waren.

Der ehemalige Geschäftsführer wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, während der ehemalige technische Leiter eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten erhielt. Der Bauunternehmer muss für drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter. Alle Angeklagten wurden schuldig gesprochen, wobei die Vorwürfe insbesondere Untreue, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sowie Bestechung beinhalteten. Die Taten zogen einen Gesamtschaden von über fünf Millionen Euro nach sich, wobei überhöhte Rechnungen von rund 250.000 Euro und ein fingierter Kampfmittelfund, der zu einem Schaden von mehr als fünf Millionen Euro führte, festgestellt wurden, wie die Rundschau Online berichtete.

Revisionsanträge stellen beiden Seiten Fragen

Nach der Urteilsverkündung beantragten sowohl die Staatsanwaltschaft Bonn als auch alle drei verurteilten Beschuldigten Revision. Dies bedeutet, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und die Unschuldsvermutung für die Angeklagten weiterhin gilt. Die Frist zur Einreichung der Revisionsanträge wurde auf Gründonnerstag, 23:59 Uhr, festgelegt. Im Rahmen des Revisionsverfahrens wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüfen, ob das Urteil auf einer Verletzung des formellen oder materiellen Rechts beruht, informiert Kölner Stadt-Anzeiger.

Die Kammer wartet nun auf die schriftliche Urteilsbegründung, deren Fertigstellung mehrere Wochen in Anspruch nehmen könnte. Die betroffenen Personen haben einen Monat Zeit, ihren Revisionsantrag detailliert zu begründen. Während des Revisionsverfahren, welches bis zu zwei Jahre dauern kann, wird keine Beweisaufnahme stattfinden, und die mögliche Rückweisung einzelner Anklagepunkte an das Landgericht Bonn bleibt bestehen.