Schwarzwald-Baar-Kreis

Tödlicher Einsatz: Polizei und Psychiatrie im Fokus der Ermittlungen!

Ein tragischer Vorfall ereignete sich am Mittwoch, als ein 48-jähriger Mann in seinem Garten durch einen Schuss eines Polizisten getötet wurde. Der Mann hatte die Beamten mit einer Waffe bedroht und sich geweigert, diese fallen zu lassen. Zuvor war er als vermisst aus dem Rottweiler Vinzenz von Paul-Hospital (VVHP) gemeldet worden, wie Südkurier berichtete.

Die Einrichtung gab an, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine spezifischen Informationen zu dem Vorfall bereitstellen zu können. Jedoch stellte das VVHP allgemeine Informationen bezüglich der Unterbringung von Patienten und dem Vorgehen bei Vermisstenfällen zur Verfügung. Es wurde deutlich, dass Patienten mit strafrechtlichem Hintergrund nicht im VVHP behandelt werden, da diese Fälle in forensischen Einrichtungen betreut werden. Die Klinik ist auf die Krisenintervention und Therapie für volljährige Menschen mit psychiatrischen, psychosomatischen und psychotherapeutischen Bedürfnissen spezialisiert.

Vorgehensweise bei vermissten Patienten

Das VVHP bietet darüber hinaus Hilfe für Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen und neurologischen Störungen, jedoch keinen Bereich für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie forensische Psychiatrie an. Bei der Anamneseerhebung werden Informationen von verschiedenen Stellen, wie Patienten, Angehörigen, Rettungsdiensten oder der Polizei, eingeholt. Patienten in psychiatrischen Ausnahmezuständen werden in der Regel auf speziellen, beschützten Stationen untergebracht, die sich von forensischen Kliniken unterscheiden.

Die Klinik stellt sicher, dass Patienten durch Ärzte, Pflegepersonal, Psychologen und Spezialtherapeuten betreut werden, wobei die Hauptbehandlungsziele die Stabilisierung und Remission der Symptome sind. Ein Aufenthalt auf einer beschützten Station bedeutet nicht zwangsläufig, dass Patienten keinen Ausgang haben. Wenn eine Therapie von einem Patienten abgebrochen wird, werden interne Suchprozesse eingeleitet. Manchmal ist kein Polizeieinsatz erforderlich, insbesondere bei freiwillig behandelten Patienten ohne Selbst- oder Fremdgefährdung. Bei Selbstgefährdung oder richterlicher Unterbringung wird jedoch die Polizei eingeschaltet. Eine freiwillige Werkfeuerwehr, die bei der Suche nach vermissten Patienten unterstützen kann, ist ebenfalls Teil des VVHP.

In einem weiteren Vorfall berichtete Spiegel, dass vier Straftäter aus einer psychiatrischen Klinik in Straubing geflohen sind, woraufhin die Polizei um Hinweise bat. Dieser Vorfall wirft ebenfalls Fragen zur Sicherheit und zum Umgang mit psychisch kranken Straftätern in Einrichtungen auf.